Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (57)
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- Angegeben von: Dachverband der Geowissenschaften e.V. (DVGeo) am 23.04.2024
- Beschreibung: Der DVGeo wirbt dafür, den Entwurf für das WissZeitVG den Gegebenheiten in den Geowissenschaften anzupassen. Das betrifft insbesondere die Befristungsregelung für die PostDoc Phase, die die untere zeitliche Grenze einer Befristung darstellen sollte, da mathematisch-naturwissenschaftliche Forschung oft mehr Zeit benötigt, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11479
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11265 - Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft - Zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
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BT-Drs. 20/11479
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Wissenschaft (WissZeitVG) Sehr geehrter XXXX...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 08.07.2026
- Beschreibung: Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) genommen. Der Fakultätentag Psychologie begrüßt, dass der aktuelle Referentenentwurf gegenüber früheren Regelungsvorhaben verschiedene Verbesserungen enthält. Insbesondere begrüßen wir die wissenschaftskomptible Regelung der Befristung in er psyhotherapeutischen Weiterbildung im Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Zugleich wird jedoch weiterer Änderungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Promotionszeit bei den Postdoc-Befristungszeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Novellierung des WissZeitVG Der Fakultätentag..., ...Wissenschafts-zeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über..., ...Änderungsentwurf des WissZeitVG beurteilen wir vom Grundsatz..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Erhalt der jeweils..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen. Diese Möglichkeit..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor dem ÄArbVtrG §1 ..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht zudem den..., ... Jahren und nach dem WissZeitVG auf sechs plus vier ..., ...Befristungsdauer nach WissZeitVG. Möglicherweise ist ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Festlegung einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Entfall der Möglichkeit..., ...die Veränderungen des WissZeitVG betrachten wir insgesamt...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Wissenschaft (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Die Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Besonderen Diskussionsbedarf sehen wir hinsichtlich der vorgesehenen Neuregelungen für die Universitätsmedizin. Die Abschaffung der bisherigen medizinischen Sonderregelung im WissZeitVG und die stärkere Verlagerung ärztlicher Qualifizierungswege in das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten und Ärztinnen in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) bedürfen einer besonderen Prüfung. Die Karrierewege in der Universitätsmedizin unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Fachgebiete. Eine Sonderregelung die dem Rechnung trägt ist uns wichtig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Novellierung des WissZeitVG: Strukturelle Probleme..., ...zur Novellierung des WissZeitVG und des ÄArbVrtG Die..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes ..., ...vorgelegten Entwurf des WissZeitVG aber nur unter einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Festlegung einer ..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6),..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Erweiterung der ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • In vier Jahren nach..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen, erschwert..., ...alleinige Reform des WissZeitVG zu kurz greift, da sie...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen. (Siehe auch aktuelle Stellungnahme)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Novellierung des WissZeitVG: Strukturelle Probleme..., ...zur Novellierung des WissZeitVG und des ÄArbVrtG Die..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über..., ...vorgelegten Entwurf des WissZeitVG aber nur unter einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Festlegung einer..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6),..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Erweiterung der ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • In vier Jahren nach..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen, erschwert..., ...alleinige Reform des WissZeitVG zu kurz greift, da sie...
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Erhalt des Sonderbefristungsrechts im WissZeitVG für die Qualifizierungsphasen vor und nach der Promotion
Aktiv vom 26.06.2024 bis 09.07.2025
- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: - Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge vor und nach der Promotion - Beibehaltung der Verlängerungsgründe und -zeiten für familien- und inklusionspolitische Regelungen sowie Zeiten z.B. für Gremientätigkeiten - Angemessene Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung nach der Promotion, die Orientierung, Kompetenzerwerb und erste Profilierung ermöglicht - Einführung einer verbindlichen Beratung zu Karriereperspektiven - Rechtssicherheit und Vermeidung eines „Flickenteppichs“ von Regelungen durch Beibehaltung der bestehenden Tarifsperre
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Studierendenwerk am 15.06.2026
- Beschreibung: Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Träger der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zum Referentenentwurf Stellung. Die Stellungnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die Einschätzung möglicher inklusionspolitischer Auswirkungen und Potenziale der Gesetzesnovelle. Die bestehenden Schutzmechanismen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weiterentwickelt werden, dass behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile in wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen wirksam ausgeglichen und gleichberechtigte Qualifizierungschancen gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ob § 2 Abs. 5 Nr. 6 WissZeitVG um behinderungsbedingte..., ...Absatz 5 Satz 1 Nr. 5 WissZeitVG sowie § 1 Absatz 4 Nr...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.06.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich für sinnvolle Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung ein, insbesondere für sinnvolle Verlängerungsmöglichkeiten bei wissenschaftlicher Tätigkeit während der Weiterbildung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) aus dem Jahr 2022 und..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG gegenüber dem Gesetz..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVtrG..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu weiteren möglichen...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen...