Regelungsvorhaben

Suchbox

79 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SGB 4"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (79)

    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Rentenversicherung erhält per Post viele Auskunftsersuchen gemeinsamer Einrichtungen. Zweck ist das Einholen beschäftigtenbezogener Daten zur Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebender Aufgaben. Dieses analoge Verfahren verursacht erhebliche personelle Aufwände. Mit dem bereits bestehenden digitalen Verfahren eSolution wurde für bestimmte Institutionen die Möglichkeit geschaffen, Sozialdaten (Arbeitnehmerstammdaten) aus den Dateisystemen der Träger der Rentenversicherung für den Einzelfall abzurufen. Erforderlich ist eine Ergänzung des § 148 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach auch gemeinsame Einrichtungen berechtigt sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Beauftragung von Freiberuflern, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Plattformrichtlinie soll prekäre Arbeitsverhältnisse in sichere abhängige Beschäftigung wandeln. Wir begrüßen den Schutz vor prekärer Beschäftigung und Ausbeutung. Die Richtlinie ist jedoch so schwammig, dass sie alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird. Bei der Umsetzung in deutsches Reht darf diese EU-Regelung nicht zu noch größerer Verunsicherung der Wirtschaft führt, als es die Statusfeststellung in Deutschland bereits tut. Freiberuflichkeit und Solo-/Selbstständigkeit müssen rechtssicher und modern möglich sein. Gemäß der aktuellen Regelung kann jeder Auftraggeber, der eine digitale Projektmanagementsoftware verwendet, in die Situation kommen, als Plattform zu gelten. Das wollen wir verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Obstregion Bodensee e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Das Kriterium der Berufsmäßigkeit zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht ist für ausländische Erntehelfer aufgrund eingeschränkter Informationsquellen zu Beschäftigungen im Heimatland kaum abzuprüfen und der bürokratische Aufwand sowie die sprachliche und verwaltungsrechtlichen Hürden sind enorm hoch. Trotz des sehr hohen bürokratischen Aufwands und gewissenhafter Prüfung drohen für die Arbeitgeber hohe Rückzahlungen über mehrere Jahre bei einer Kontrolle, aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen durch die Kontrollierenden oder falschen Angaben der Beschäftigten. Dieses Problem muss aufgelöst werden und Rechtssicherheit für die Arbeitgeber geschaffen werden, indem das Kriterium der Berufsmäßigkeit durch beispielsweise eine Lohngrenze ersetzt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • SGB IV-Änderungsgesetze

    Aktiv vom 19.04.2024 bis 05.06.2024

    • Angegeben von: ArGe PERSER am 19.04.2024
    • Beschreibung: Vereinheitlichung, Vereinfachung und effiziente Digitalisierung von Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 422/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Weiterbildung Hessen e.V. am 16.04.2024
    • Beschreibung: Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 08.03.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV ein, um Rechtssicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte zu erreichen. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Unternehmer Baden-Württemberg e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Ziel ist die Umstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) vom jetzigen "pull"- auf ein sog. "push"-Verfahren. Durch diese Umstellung wird bei einer Krankschreibung eines Arbeitnehmers durch den Arzt die eAU automatisch an den Arbeitgeber gesandt. Umständliche Umwege und Zwischenmeldungen zwischen Beteiligten werden vermieden. Flankierend dazu sollte durch eine Ergänzung des Entgeltfortzahlungsgesetzes für Fälle einer fehlenden Übermittlung im elektronischen Verfahren Klarheit geschaffen werden, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Ersatz-Papierbescheinigung verlangen kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 480/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und des Entgeltfortzahlungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
Nach oben blättern