Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (108)
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- Angegeben von: Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Reform des Statusfeststellungsverfahrens
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hessen e.V. am 16.04.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 08.03.2024
- Beschreibung: Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens §7a SGB IV für Rechtsicherheit in der Beauftragung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Das Statusfeststellungsverfahren soll reformiert werden. Aktuell ist eine sog. "neue Selbstständigkeit" geplant, um bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung und Selbstständigkeit mehr Rechtssicherheit generieren zu können. Die Abgrenzung muss für die Praxis rechtssicherer und schneller Möglich sein. Das aktuelle Verfahren ist zu unbestimmt und langwierig. Der Referentenentwurf wirft jedoch mehr Fragen auf, als dass damit Rechtsunsicherheiten behoben werden würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 24.04.2026
- Beschreibung: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens ist ein zentraler Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts Deutschland. Ohne schnelle, klare und verlässliche Statusentscheidungen drohen Investitionshemmnisse, Auftragsrückgänge und eine weitere Verunsicherung selbstständiger Erwerbsformen. Die Freien Berufe dürfen nicht unter einem pauschalen Generalverdacht stehen. Der BFB sieht die Reform als Chance für einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel: weg von nachträglicher Ungewissheit, hin zu Transparenz, Vorhersehbarkeit und Vertrauensschutz. Entscheidend ist, dass neue Regelungen praxistauglich ausgestaltet werden, die Vielfalt beruflicher Realitäten abbilden und bestehende Vorsorgeentscheidungen respektieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 17.12.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Volkshochschul-Verband will die Selbstständigkeit von Lehrkräften in der Weiterbildung erhalten. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Dabei tritt der DVV für eine bürokratiearme Lösung ein, die gleichzeitig eine soziale Absicherung nicht verhindert. Hintergrund ist die aus dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ abgeleitete Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund in Statusfragen, die Handlungsspielräume für Einrichtungen, die selbstständige Lehrkräfte einsetzen, erheblich einschränkt und damit die Weiterbildungslandschaft bedroht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):