Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: FREIE BAUERN Deutschland am 20.07.2024
- Beschreibung: Einführung einer Verordnung zur Umsetzung des Artikels 148 der Europäischen Marktordnung in nationales Recht mit dem Ziel einer Vertragspflicht für alle Milchlieferbeziehung mit konkret bezifferten Mengen und Preisen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...siehe unsere ge- meinsam mit LSV Deutschland vor einem Monat...
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Nachbesserungen NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Aktiv vom 27.08.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschränkung auf Ladepunktbetreiber LSV im Sinne der AFIR, die ..., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV als Einrichtungsart aufgeführt..., ...Die Ladesäulenverordnung (LSV) wird derzeit geändert...., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV im Sinne von Art. 2 Nr....
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Definition nach §2 Abs. 8 LSV (Betreiber ist, wer unter...
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zur Beschleunigung des Ausbaus sollten die ‚technischen Anschlussbedingungen‘ für Ladestationen vereinheitlicht werden. Entscheidend ist zudem der Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 13.12.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):