Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25)
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bedarf, und § 10 Abs. 2 KSchG findet keine Anwendung..., ... 13. September 2024 KSchG ist ausschließlich die...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 17.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bedarf, und § 10 Abs. 2 KSchG findet keine Anwendung..., ...vom 13. September 2024 KSchG ist ausschließlich die...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich mit einem Appell an die Bundesregierung im Vorfeld des Koalitionsausschusses am 01.07.2026 für ein ambitioniertes Reformpaket zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Standorts ein. Angestrebt werden u.a.: kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Venture Capital in allen drei Säulen, Priorisierung der WIN-Initiative und Stärkung der Kapitalmarktunion, gezielte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener, nachgelagerte Sozialabgaben und eine eigene GmbH-Anteilsklasse bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, aktive Unterstützung der EU Inc., konsequente DMA-Durchsetzung, flächendeckende 24-Stunden-Gründung und ein Belastungsmoratorium, eine ausgründungsorientierte nationale IP-Strategie, der Staat als Ankerkunde sowie der Ausbau von KI-Rechenkapazität.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 05.06.2025
- Beschreibung: Im SchfHwG sollen Regelungen geschaffen werden, um den Beruf des Schornsteinfegers hinsichtlich des laufenden Transformationsprozesses zukunftsfähig aufzustellen. Die Regelungen sollen für alle Schornsteinfegerbetriebe gleichermaßen zum Tragen kommen. Es soll eine Entlastung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erfolgen, damit diese mehr Freiräume haben, sich in neuen Tätigkeitsfeldern zu etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 395/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
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BR-Drs. 395/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ausschließlich um Kleinbetriebe iSd KSchG) als gefährlich erweisen...
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 17.09.2026
- Beschreibung: Die Altersteilzeit im Blockmodell soll erhalten bleiben. Das Blockmodell sichert Sie ermöglicht älteren Beschäftigten einen planbaren und gesundheitlich angemessenen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der betrieblichen und tariflichen Praxis bewährt. Der Erhalt wird von beiden Sozialpartnern, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, unterstützt. Eine kontinuierliche Teilzeit ist zudem nicht bei allen Tätigkeiten und auch nicht in dem erforderlichen Umfang betrieblich umsetzbar. Die Altersteilzeit leistet einen Beitrag zu einer sozialverträglichen Gestaltung von demografischem Wandel und industrieller Transformation und fördert die Akzeptanz notwendiger Veränderungsprozesse in den Betrieben.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):