Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (168)
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 erzielte der Europäische Gesetzgeber eine Einigung über das des EU-Geldwäschepakets. Die Geldwäscheverordnung sieht u.a. harmonisierte Regelungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zu wirtschaftlichem Eigentum vor. Der Verband begleitet eine Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-RL in deutsches Recht und sowie die Änderung des GwG aufgrund der EU-Geldwäscheverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Anwendungshinweise GwG (Abschaffung Ziff. 1 Besonderer..., ...risikobasierten Ansatzes gem. § 3a GwG i. V. m. § 43 ff. GwG durch...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Der Grund hierfür..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Der BUJ begleitet die Entwicklungen der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland mit seinen Mitgliedern aus der Berufspraxis heraus und sucht hierzu den Austausch mit der Politik. Konkret setzt sich der BUJ für die Einführung von Übergangsregelungen auf nationaler Ebene bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung ein, um Syndikusrechtsanwält/-innen von den bisherigen geldwäscherechtlichen Verpflichtungen nach dem nationalen GwG auszunehmen oder jedenfalls zu entlasten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Immobiliensektor wird häufig zur Geldwäsche missbraucht. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu mindern. Sie sind aber an der eigentlichen Finanztransaktion nicht beteiligt, so dass ihre Beurteilungsmöglichkeiten gering sind. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollte dies berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand für Makler sollte daher verhältnismäßig sein.