Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
Aktiv vom 21.06.2024 bis 01.03.2026
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der GwVideoIdentV für eine Gleichbehandlung der Identifizierungsverfahren ein. Alle Verfahren müssen individuell nach ihren Gefahrenpotenzialen bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgesehen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: IDnow begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, erwartet jedoch eine inhaltliche Überarbeitung, insbesondere in Hinblick auf §§ 10 und 11. Letztere Artikel schränken die für die Fernidentifizierung zulässigen Ausweisdokumente drastisch ein, sodass eine signifikante Anzahl an (EU)-Ausweisdokumenten nicht zur Prüfung zugelassen wäre und so auch der gesamte deutsche Bankensektor erheblich geschwächt wird. Wir fordern daher, die Anforderungen an geeignete Ausweisdokumente aus dem bestehenden BaFin-Rundschreiben 3/2017 beizubehalten. Ferner plädieren wir für eine Klärung des teilautomatisierten (§ 16) und vollautomatisierten (§ 17) Identifikationsprozesses, da die derzeitige Formulierung zu viele Fragzeichen innerhalb der Branche offenlässt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anlegerschutzverbesserungsgesetz - Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG für Privatanleger
Aktiv vom 31.10.2024 bis 06.03.2026
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 31.10.2024
- Beschreibung: Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen. Für viele Geschäftsmodelle unter den Plattformen etwa, die mit dem Nachrangdarlehen ihr Geld ver-dienen, steht mit der ECSP-VO eine anspruchsvolle, europäisch regulierte Alternative im Weißen Kapitalmarkt zur Verfügung. Insoweit könnte die Bundesregierung vielleicht auch einmal überprüfen, warum es aktuell noch im-mer eine so geringe Zahl an ECSP-VO-regulierten Fintech Lendern mit einer Zulassung in Deutsch-land gibt, bzw. warum es noch immer eine so hohe Zahl von Graumarkt-Plattformen gibt, die mit dem Nachrangdarlehen operieren, und ob es hier einen Zusammenhang gibt?
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung – GwVideoIdentV-E...