Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (57)
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), insbesondere durch Berücksichtigung ergänzender Rahmenbedingungen der Länder sowie Änderungen einzelner Regelungen zu Befristungsdauer, Vertragslaufzeiten, Anrechnungsmodalitäten und Mindestvertragsbedingungen für wissenschaftliches Personal und Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Zudem soll eine Gleichbehandlung der Befristungsregelungen und eine Anpassung der Evaluationszeiträume erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 17.06.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hinaus sind die durch das WissZeitVG vorgegebenen Rahmenbedingungen..., ...Lenkungsfunktion konnte das WissZeitVG in seinen bisherigen..., ...zeigen (vgl. Evaluation WissZeitVG, Bundesbericht wissenschaftlicher..., ...vorgelegte Novellierung des WissZeitVG hält weiterhin an einer..., ...Qualifikationsbegriff daher im WissZeitVG klarer gefasst und stärker..., ...entsprechenden Regelungen des WissZeitVG sollten daher den unterschiedlichen...
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- Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Karrieresysteme gearbeitet. Das WissZeitVG stellt eine wichtige..., ...nichts mit dem Zweck des WissZeitVG zu tun und sollten ..., ...Übersteuerungsgefahr). Das WissZeitVG sollte ferner so allgemein..., ...Karriere unter dem jetzigen WissZeitVG begonnen haben, sollte..., ...Vertragsverlängerungsoptionen nach § 2 (1) WissZeitVG. Obwohl wir die Intention..., ...einer Novellierung des WissZeitVG entlang des Gesetzesentwurfs..., ...die Novellierung des WissZeitVG mit bereits bestehenden..., ...Postdoc-Phase im bisherigen WissZeitVG begonnen haben, sieht...
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Restrukturierung der Phase nach der Promotion, ausreichender Befristungsrahmen für die verschiedenen Karrierephasen, keine weitergehende Tariföffnung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
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- Angegeben von: Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für die Wissenschaft (WissZeitVG) Sehr geehrte…, ..., ...der Novellierung des WissZeitVG Stellung genommen. Diese..., ...mathematisch-naturwissenschaftliche-gesellschaften-nehmen-stellung-zur-geplanten-novelle-des-wissenschaftszeitvertragsgesetzes-wisszeitvg ..., ...Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) 15. Juni 2026 ..., ...Schlussbemerkung: Das WissZeitVG kann keine strukturellen..., ...sich nicht durch das WissZeitVG alleine lösen. Eine ..., ...geförderten Vorhaben die im WissZeitVG verankerten Rechte des..., ...begrüßen die Absicht, im WissZeitVG faire Mindeststandards...
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten, die Schaffung von Dauerstellen und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Aktiv vom 12.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
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- Angegeben von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hochschulmedizin zum RefE WissZeitVG (3.7.2023) Die Deutsche..., ...Sonderreglung Medizin aus dem WissZeitVG in das ÄArbVrtG Der Wunsch, das WissZeitVG transparent zu gestalten..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVrtG...
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 10.09.2024
- Beschreibung: Die ZaPF fordert, Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Hilfskräften an Hochschulen zu prüfen und Regelungen zu schaffen, die verhindern, dass wissenschaftliche Hilfskräfte Tätigkeiten ausführen, die durch Tarifverträge (insbesondere den TV-L in Verwaltung und Technik an Hochschulen) abgedeckt sind. Dies kann durch die Eingrenzung der "wissenschaftlichen Tätigkeit" in § 6 WissZeitVG erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfordern. Gemäß § 6 WissZeitVG dürfen studentische ..., ...Hilfstätigkeiten im Sinne des WissZeitVG eindeutig als solche..., ...auf der Grundlage des WissZeitVG (ibid). Jedoch ist es...