Regelungsvorhaben
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17 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (17)
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Novelle der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgesehenen Anpassung der GefStoffV werden die Regelungen zum Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen überarbeitet. Es wird die Implementierung des Risikokonzepts für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest vorgenommen. Die Prinzipien des Risikokonzepts, bisher nur im technischen Regelwerk (TRGS 910), werden auf Verordnungsebene verankert. Die Vorgaben der EU-Arbeitsschutzrichtlinien werden in die nationalen Vorschriften implementiert. Ziel ist es die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und Regelungen, die in der Praxis den Schutz gewährleisten u. umsetzbar sind. Das Risikokonzept ist entsprechend den bisherigen Festlegungen und Erfahrungen zu implementieren, damit Stoffe und Verfahren auch zukünftig rechtssicher verwendet werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen...
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Industrieverträgliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, praxistaugliche und Implementierung des bereits in der TRGS 910 verankerten Risikokonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe auf Verordnungsebene, 1:1-Umsetzung von Anforderungen aus EU-Richtlinien, Begrenzung des zusätzlichen Bürokratieaufwands
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 17.06.2025 bis 16.03.2026
- Angegeben von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 17.06.2025
- Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen...