Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25)
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vereinfachen (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV) ........................., ...vereinfachen (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV) Problem: § 37b EStG ermöglicht..., ...Sozialversicherungs-Entgeltverordnung SvEV). Zuwendungen an eigene..., ...Lösung: § 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV sollte dahingehend geändert...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV–E). Das Arbeitsentgelt...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8% der Beitragsbemessungsgrundlage in der Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG der GRV) und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4% der BBG der GRV fallen weit auseinander. Zur Reduzierung dieser Komplexität, und um dadurch entstehende Fälle der „Doppelverbeitragung“ zu beseitigen, sollten die Dotierungshöchstgrenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zumindest auf dem steuerlichen Niveau vereinheitlicht werden. Um entsprechende Prüfung hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 2. BRSG in der letzten Legislaturperiode (BR-Drs. 488/24 vom 22.11.2024) gebeten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung fallen weit auseinander. Dies sorgt für Komplexität und schafft die Grundlage für viele Fälle von „Doppelverbeitragung“. Ein gänzliches Fallenlassen oder eine deutliche Anhebung der Grenzen würde es Unternehmen ermöglichen, ganze Belegschaften über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse abzusichern. Das würde die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen deutlich reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV–E). Das Arbeitsentgelt...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.11.2025
- Beschreibung: In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Aktiv vom 21.08.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 21.08.2024
- Beschreibung: - Nr. 1 Abschreibungsbedingungen verbessern - Nr. 6 Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken - Reduzierung der Anforderungen an Schallimmissionsschutz - Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht für seriellen und modularen Bau - Steuerliche Entlastungen für Werkswohnungsbau - Nr. 13 Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduzieren - Nr. 15 Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen - Nr. 18 Vergaberecht vereinfachen - Nr. 20 Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen - Nr. 22 Frauenerwerbstätigkeit stärken - Nr. 24 Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten - Nr. 26 Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen - Nr. 27 Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen - Nr. 38 Strompreispaket
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geldwerten Vorteil, § 12 SVEV Die bestehende Regelung...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung im Steuerrecht, Reduzierung der Bürokratie, Verbesserung der Rechtssicherheit und Förderung des Finanzplatzes Deutschland
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Im Auftrag des Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) haben wir einen Kommentar zum Referentenentwurf mit-erstellt und eingereicht. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):