Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29)
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Gefahrstoffverordnung: Aufnahme der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers (Bauherren) hinsichtlich Gefahrstoffen
Aktiv vom 27.06.2024 bis 18.05.2026
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Arbeitnehmerschutz, Aufnahme der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers (Bauherren) hinsichtlich Gefahrstoffen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach zeitnaher Verabschiedung der novellierten GefahrstoffVO, insbesondere der Einführung einer Vorerkundungspflicht für den Veranlasser von baulichen Tätigkeiten hinsichtlich möglicher Gebäudeschadstoffe (z.B. Asbest)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: 3M Deutschland GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/668 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz in deutsches Recht setzt sich 3M für einen verstärkten Schutz der Personen welche mit Tätigkeiten betraut sind, bei denen sie Asbest ausgesetzt sein können, ein. Im Bundesamtsblatt vom 4. Dezember 2024 wurde die Fortschreibung der GefStoffV und anderer Vorschriften zum Arbeitsschutz veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Asbest. Die neue GefStoffV sorgt nun für mehr Klarheit. Auch die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen nehmen deutlich zu. Die Reform 2024 stellt jedoch keine Vorwegnahme der Anforderungen der EU-Richtlinie vom Dezember 2023 dar. Weitere gesetzliche Maßnahmen sind u. E. nach erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Nach den umfangreichen Änderungen der Gefahrstoffverordnung, welche im Dezember 2024 in Kraft getreten sind, hat das BMAS am 29. Juli 2025 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Anpassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Durch die Abänderungen soll im Wesentlichen die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) in nationales Recht umgesetzt werden. Da in den kommenden Jahren viele Gebäude (energetisch) saniert werden müssen und im Gebäudebestand nach Schätzungen der BG Bau bis zu 20 Prozent Asbest enthalten sein könnten, kommt der wirksamen, aber auch praktikablen Ausgestaltung von Arbeitsschutzregelungen in diesem Bereich eine große Bedeutung zu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Aktiv vom 02.12.2024 bis 03.06.2026
- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Aktiv vom 04.10.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: HANDWERK BW wirbt dafür, die Mitverantwortung des Veranlassers zu stärken, ohne dadurch die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten zu schmälern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist. Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):