Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird, vgl. § 22 Abs. 1 FinSV i.V.m. § 3 Nr. 8 VSBInfoV..., ...die Vorschrift des § 23 FinSV in nationales Recht umgesetzt...
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Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung
Aktiv vom 24.06.2024 bis 10.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich setzen sich dafür ein, das vereinfachte Verbraucherschlichtungsverfahren mit den von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten nicht zu überfordern. Es soll weiterhin dazu dienen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58123/23
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/9620
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 30. Oktober 2023 bis 10. November 2023)
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BR-Drs. 58123/23
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird, vgl. § 22 Abs. 1 FinSV i.V.m. § 3 Nr. 8 VSBInfoV..., ...die Vorschrift des § 23 FinSV in nationales Recht umgesetzt...
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird, vgl. § 22 Abs. 1 FinSV i.V.m. § 3 Nr. 8 VSBInfoV..., ...die Vorschrift des § 23 FinSV in nationales Recht umgesetzt...
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird, vgl. § 22 Abs. 1 FinSV i.V.m. § 3 Nr. 8 VSBInfoV..., ...die Vorschrift des § 23 FinSV in nationales Recht umgesetzt...
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Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... wird, vgl. § 22 Abs. 1 FinSV i.V.m. § 3 Nr. 8 VSBInfoV..., ...die Vorschrift des § 23 FinSV in nationales Recht umgesetzt...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.12.2024
- Beschreibung: Der RefE sieht v.a. die teilweise Abschaffung von Informationspflichten für Unternehmer sowie Stärkung der Lotsenfunktion der Universalschlichtungsstelle und Kostenanreize für Unternehmer bei der Universalschlichtungsstelle vor. Der vzbv setzt sich für verpflichtende Schlichtung in den Sektoren mit den meisten Verbraucherbeschwerden, für den Erhalt von Informationen im konkreten Streitfall und für den Erhalt des Vorrangs branchenspezifischer Schlichtung gegenüber Auffang-Schlichtung, der sich auch bei den Kostenanreizen widerspiegeln muss.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neuerlichen Einfügung des § 10a FinSV betroffenen Schlichtungsstellen...
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Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Aktiv vom 11.03.2025 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. am 11.03.2025
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.11.2024
- Beschreibung: Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):