Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (197)
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 26.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: Volkmar Vogel am 26.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 29.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Der MEW e.V. setzt sich für die direkte Steuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG, die Erleichterung bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffskraftstoffe und die Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen auf..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich - gemeinsam mit anderen Verbänden - für eine direkte Energiesteuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt (§ 27 EnergieStG), Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffseine Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager im Sinne des Energiesteuerrechts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen ..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
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- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 13.04.2026
- Beschreibung: Die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor gegenüber Wasserstoff im Elektromotor soll über eine Änderung des § 29 des EnergieStG beseitigt werden, um die Nutzung klimaneutraler Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor zu erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 2 streichen..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG seit Ende des Jahres..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz..., ...Zum Verweis auf § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... Dies wurde mit § 23 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...unterliegen. Diese sind in § 4 EnergieStG abschließend aufgeführt..., .... Diese sind in § 23 EnergieStG erfasst. Folglich fällt § 23 EnergieStG nicht in den Anwendungsbereich...
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG: Überprüfung von Vorauszahlungen..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ...
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- Angegeben von: Harbour Energy Plc am 27.01.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.