Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Bewertung der Schadwirkung von organischen Düngemitteln mit wesentlichen Anteilen an Bodenbestandteilen (z.B. Kompostprodukte) über Frachtenberechnungen ist nicht fachgerecht und sollte in Regelwerken keine Anwendung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Bereitstellung von Komposten am Feldrand sollte unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zulässig sein
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Das deutsche Bodenschutzrecht sollte nicht grundlegend neugestaltet werden, bevor nicht eindeutige Vorgaben über das EU-Recht getroffen wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Gärprodukte und Siebüberläufe sollen unter gewissen Vorgaben als zugelassene Bioabfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung und dem Anhang 1 der BioAbfV gekennzeichnet werden, so dass eine Weiterverarbeitung auch auf anderen Biologischen Abfallbehandlungen ermöglicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Für die biologische Behandlung sollten nur Materialien pflanzlichen oder tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen, die nicht durch physikalische oder chemische Prozesse wesentlich in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit verändert wurden. Webstoffe, Kleidungsstoffe, Faserbündel und dergleichen sollen auch dann nicht als zulässige Bioabfälle gelten, wenn sie zu 100 % aus natürlichen zellulose- und Lignin haltigen Fasern oder dergleichen hergestellt wurden. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollen auch dann nicht einer biologischen Behandlung zugeführt werden, wenn eine Kompostierbarkeit bescheinigt wurde. Mittelfristig soll auf die Nutzung von BAW-Sammelbeuteln zur Erfassung von Küchen- und Gartenabfälle vollständig verzichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Für die Verwendung von Kompostprodukten als Zugschlagstoffe zur Herstellung von Rekultivierungsschichten sollten Ausnahmen hinsichtlich der TOC-Werte, den Anforderungen an die elektrische Leitfähigkeit sowie den Chlorgehalten gewährt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 06.09.2025
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Das Einbringen von organischen Düngemitteln mit einem hohen Anteil stabiler Kohlenstoffverbindung (z.B. Fertigkomposte) sollte unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, um Kohlenstoff langfristig im Boden binden und die bodenphysikalischen Bedingungen im Unterboden verbessern zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (7):