Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (137)
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, den durch die europäischen Direktiven gegebenen Gestaltungsspielraum zum Vorteil für Beschäftigte und Unternehmen zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmerschutzfunktion des deutschen Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt wird
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. Oktober 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/4277
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... von Beschäftigten § 3 ArbZG sieht heute starre Höchstarbeitszeiten..., ...verpflichtenden Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG ist damit die Flexibilität..., ...die über den in § 3 S. 2 ArbZG vorgesehenen Ausgleichszeitraum..., ...Ruhezeit kommt nach § 5 Abs. 2 ArbZG nur in ganz bestimmten..., ...Ruhezeit gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG durch eine tarifliche ..., ...der Gesetzgeber über § 7 ArbZG auch bisher zumindest ..., ...Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 ArbZG momentan Ausnahmeregelungen..., ...bei der Regelung in § 7 ArbZG bleibt der deutsche Gesetzgeber..., ...dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...gesetzlichen Regelung in § 18 ArbZG grundsätzlich im Industriebereich..., ...der Arbeitszeit) sind im ArbZG analog zu den aktuellen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmetatbestände des § 14 ArbZG. Doch dies bleibt häufig..., ...Ausnahmemöglichkeiten im ArbZG, passt jedoch nicht zu..., ..., insbesondere auf § 14 ArbZG, greift für anwaltliche..., ...Beschäftigte. Dass § 18 ArbZG nicht greift, ist formal..., ...liegen müssen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Zusammenfassung: ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/10387
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) entspricht den Vorgaben..., ...Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG im Einklang mit Art...., ... sind. Nach § 10 Abs. 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an..., ...Verständnis des § 10 Abs. 3 ArbZG seit langem kritisiert..., ...Regelung des § 10 Abs. 3 ArbZG ist deswegen dringend ..., .... 12, § 7 Abs. .2 Nr. 2 ArbZG). Von den erleichterten...
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
- Beschreibung: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG) oder der 2. Durchführungsverordnung..., ...unterliegen damit gem. § 20 ArbZG i.V.m. § 1 Abs. 1 der ..., ...die als lex specialis zum ArbZG gilt. Im 8. Abschnitt ..., ...mit der Folge, dass das ArbZG mit einer täglich zulässigen..., ... Stunden gilt, § 3 S. 2 ArbZG . • Die beiden Vorschriften..., ... ist. Daher sind die im ArbZG bereits angelegten Möglichkeiten..., ...„Opt-Out“ (§§ 7 Abs. 2a ArbZG i.V.m. § 7 Abs. 7 ArbZG..., ...Notarzt nach § 5 Abs. 1 ArbZG (§ 5 Abs. 2 und 3 ArbZG..., ... beispielsweise in § 20 ArbZG. Der bestehende § 20 ArbZG..., ... erweitert: § 20 S.2 ArbZG n. F. Beschäftigung in..., ...dargestellt, eine Änderung des ArbZG wäre demgegenüber jedoch..., ...Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG durch eine wöchentliche..., ...eine Neufassung von § 3 ArbZG möglich: § 3 ArbZG ..., ...(z. B. Opt-out gem. § 7 ArbZG) bleibt wegen der nicht..., ...Ausnahmetatbestände von § 18 ArbZG würde zu einer Nichtanwendbarkeit..., ...führen: § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG n. F. Nichtanwendung des..., ...Bewilligung nach § 15 Abs. 2 ArbZG o Der Weg, bei den jeweils..., ...Bewilligungen nach § 15 Abs. 2 ArbZG zu beantragen, ist diesseits..., ...Bundesregierung gem. § 7 Abs. 6 ArbZG o Von der Möglichkeit..., ... Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 ArbZG zulässt, wurde bisher ...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Die vbw fordert ..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal..., ...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). In Österreich wurde..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
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Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschäftigte darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG die Arbeit frühestens ...