Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Beim vorgeschlagenen Verbot für die Mitgliedstaaten, bei DB-Altersversorgungssystemen ergänzende quantitative Kapitalanlagevorgaben zu machen, (Art. 19 Abs. 6) geht es nicht um die Schaffung größerer Anlagemöglichkeiten für EbAV. Zusammen mit den Änderungen in Art. 17, 18, Art. 18a geht es um eine weder sinnvolle noch notwendige Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV. Im Rahmen einer EU-Mindestharmonisierungs-RL sollten künftig nicht nur für DC-Systeme quantitative Kapitalanlagevorgaben möglich sein
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die vorgeschlagenen Regelungen in Art. 44a bis 44d scheinen aus der Finanzmarktregulierung zu kommen, die Verbraucher vor schlechten Produkten schützen wollen. Diese Welt passt u.E. nicht zu kollektiven Altersversorgungssystemen mit Sozialpartnern und Trägerunternehmen als wichtige Stakeholder und insbesondere nicht zu DB-Zusagen eines haftenden Arbeitgebers. Die hier vorgesehenen Regelungen sollten zumindest auf individuelle DC-Systeme beschränkt werden, in denen der einzelne Versorgungsberechtigte den Anbieter und das Produkt auswählt und allein das Risiko trägt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die in Art. 21 Abs. 10 vorgesehene Ausweitung von BaFin-Befugnissen lehnen wir ab. Wir sehen generell mit Sorge, dass in zentrale Kompetenzen einer EbAV eingegriffen werden soll, die bisher ausschließlich dem Vorstand und seinen Stakeholdern vorbehalten waren. So sind die Vorgaben zur Auswahl der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans (Art. 21 Abs. 8 und 9) und die Vorgaben für Kostenaufschlüsselungen bei Outsouring (Art. 31 Abs. 5) weder ein Beitrag zur SIU noch zum Bürokratieabbau. Der in Art. 45, 45a und 48 vorgesehene Ausbau an Aufgaben und Ressourcen für Aufsichtsbehörden ist u.E. nicht notwendig. Wir regen dringend eine Kosten-Nutzen-Analyse an, auch vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Der EU-Kommission soll die Befugnis übertragen werden, basierend auf EIOPA-Entwürfen technische Durchführungsstandards für die Verfahren, Formate und Vorlagen zu erlassen. Offensichtlich geht es hier EIOPA auch darum, ihr EbAV-Kostenberichtswesen (EIOPA Opinion vom Okt. 2021) in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die deutsche Aufsichtsbehörde hatte sich – nach einer Untersuchung bei den EbAV – bewusst gegen die Umsetzung dieser EIOPA-Stellungnahme entschieden. Die von der EU-Kommission angestrebte Ausweitung des EU-Berichtswesens wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal weder EU-Kommission noch EIOPA ein Interesse an für EbAV angemessene Berichtsanforderungen haben. Wir lehnen dieses Vorgehen strikt ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Überwachung der von der EbAV ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten (Art. 50a) muss sich darauf beschränken, was für die EbAV wichtig und kritisch ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Idee der Schaffung einer öffentlicher Website durch die nationalen Aufsichtsbehörde zu allen von EbAV betriebenen Altersversorgungssystemen (Art. 51 Abs. 4) stammt vermutlich aus dem Bereich der privaten Vorsorge, bei der ein Verbraucher einen Anbieter und ein Produkt wählt, und daher ein Marktüberblick hilfreich sein kann. Dies ist aber in der bAV gerade nicht der Fall. Warum sollten Angaben einer Unternehmens-EbAV, die nur für die Altersversorgung des Trägerunternehmens sorgt, veröffentlicht werden? Angesichts der Vielfalt der Systeme und der hier vorgesehenen Angaben haben wir höchste Zweifel, dass so ein sinnvolles und nutzbares Tool entsteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zu schaffenden Kooperationsplattformen (Art. 55a) scheinen v.a. der angestrebten Stärkung von EIOPA zu dienen. Da uns keine Probleme im Zusammenhang mit dem revidierten Budapester Protokoll bekannt sind, sehen wir keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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aba, ABV und AKA: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland als Anlageort für Versorgungseinrichtungen
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fonds zur Investition in Eneuerbare Energien und Infrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):