Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (42)
-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und anderer Rechtsvorschriften
Aktiv vom 30.09.2024 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht konkret vor, dass künftig sämtliche Verstöße gegen Investitionsverbote der EU-Sanktionsverordnungen strafbewehrt sein sollen. Nach bislang geltendem Recht sind Investitionsverbote nur teilweise straf- und teils bußgeldbewährt (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 82 Abs. 9 Nr. 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Die Bußgeldbewehrungen in § 82 AWV sollen laut Referentenentwurf ganz gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Keine übermäßige Ausweitung der Strafbarkeit im Außenwirtschaftsrecht
Aktiv vom 24.09.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Genehmigungsverfahren durch die EU-Sanktionsregeln sollten mit den Prozessen in den USA und anderen westlichen Ländern stärker harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI befürwortet die Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes an eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Straftatbestände bei Sanktionsverstößen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Rüstungsexportkontrollgesetz REKG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: Rheinmetall AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Bei seiner Erarbeitung setzt das BMWK auf frühzeitigen Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Aktiv vom 11.06.2024 bis 18.01.2025
- Angegeben von: thyssenkrupp Marine Systems GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Die Interessevertretung wird stattdessen für die Beibehaltung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung von Rüstungsexporten wahrgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Capital International Management Company am 01.07.2026
- Beschreibung: Erörterung des deutschen Prüfungsrahmens für ausländische Direktinvestitionen sowie der damit verbundenen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen, einschließlich der Umsetzung der überarbeiteten EU-Verordnung zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen und möglicher nationaler Rechtsvorschriften. Zu den Themen gehören die Auswirkungen von Prüfungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen auf langfristige institutionelle Anleger, Rechtssicherheit und Transparenz der Prüfungsanforderungen, Anmeldeschwellen, die Behandlung von Portfolioinvestitionen, die administrative Effizienz der Prüfungsverfahren sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Attraktivität Deutschlands als Zielort für ausländische Investitionen bei gleichzeitiger Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):