Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 30.09.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass Psychotherapeut*innen als eigene Berufsgruppe berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. In diesem Rahmen setzt sich Athleten Deutschland für einen Sport ein, der frei von Zwang, Missbrauch und Gewalt ist und Gefahren für Kinder und Jugendliche weder begünstigt noch duldet. Dahingehend unterstützt Athleten Deutschland die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die UBSKM, den Betroffenenrat bei der Missbrauchsbeauftragten sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Artikel 1 (Gemeinsam-gegenKindesmissbrauch-Gesetz UBSKMG), des Artikel 2 (Änderungen des SGB VIII) und des Artikel 3 (Änderungen im KKG) müssen aus systemischer Sicht dahingehend geprüft werden, inwieweit tatsächlich Strukturen geschaffen werden, die systemübergreifend eine gelingende Kooperation zwischen Akteur:innen des Gesundheitswesen, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiterer beteiligter Institutionen zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und Wechsel- und Nebenwirkungen auf verschiedenen Ebenen angemessen berücksichtigen. Des Weiteren ist eine Berücksichtigung von Beteiligungsrechten der Betroffenen zu prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 14.06.2024
- Beschreibung: wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff begrüßt die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Regelungen, fordert aber darüberhinausgehende Regelungen und Maßnahmen zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung der Vernetzung mit Zivilgesellschaft im Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Aktiv vom 29.05.2024 bis 03.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Sportjugend (dsj) am 29.05.2024
- Beschreibung: Hauptbestandteil im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendliche ist die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die dsj begrüßt das Vorhaben und hat angeregt an bei einigen Aspekten anzupassen: u.a. Vernetzung mit Zivilgesellschaft systematischer einplanen, regionale Strukturen und spezialisierte Fachberatungsstellen zu stärken, bestehende Förderprogramme der Kinder- und Jugendarbeit zu stärken und Bundesprogramm für Beratung und Qualifizierung für die Präventions- und Interventionsarbeit (im Sport) bis in die Vereine einzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Sexuelle Gewalt an Kindern u. Jugendlichen verhindern u. Unabhängigen Bundesbeauftragten schaffen
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen; Schaffung einer Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):