Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (51)
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 08.10.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Gesetzentwurfes hinsichtlich Verbraucherschutz und Netzanschluss
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassungen im EnWG zu Energy Sharing, Energiespeicheranlagen und Netzen
Aktiv vom 30.09.2025 bis 02.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Anpassungen im EnWG mit dem Fokus auf Verbraucherschutz. Anpassungen im Bereich Energiespeicheranlagen; Energy Sharing und Netzzugang.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- BSI-KritisV [alle RV hierzu]
- KSpG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- StromStV [alle RV hierzu]
- GWB [alle RV hierzu]
- KAV [alle RV hierzu]
- NAV [alle RV hierzu]
- NDAV [alle RV hierzu]
- StromGVV [alle RV hierzu]
- GasGVV [alle RV hierzu]
- ÜNSchutzV [alle RV hierzu]
- SysStabV [alle RV hierzu]
- KapResV [alle RV hierzu]
- NABEG [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EWSG [alle RV hierzu]
- StromPBG [alle RV hierzu]
- EWPBG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Sicherung des wettbewerblichen Messtellenbetriebes im MsbG. Insbesondere Abwendung von Höchstentgelten im wettbewerblichen Messstellenbetrieb (§6 MsbG) und Wegfall von Haltefristen (§5 MsbG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Thermische Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht mit Kohle- oder Gas-Kraftwerken im Rahmen energierechtlicher Betrachtungen gleichgesetzt werden.
Aktiv vom 26.09.2025 bis 19.03.2026
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):