Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (33)
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DAV gegen Ausweitung der FKS-Befugnisse und Strafverschärfungen im SchwarzArbG
Aktiv vom 16.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...14 Abs. 4-6, § 16 Abs. 2, §§ 25 RefE § 14 Abs. 4-...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich dafür ein, dass etwaige Vereinfachungen der DSGVO - auf einer sorgfältigen Analyse und ausführlichen Begründung basieren; - zielgerichtet erfolgen; - nicht dazu führen, dass Grundsätze der DSGVO aufgeweicht werden; - die Risiken von Datenverarbeitungen als Maßstab nehmen; - sich auf die erleichterte Umsetzung der Vorschriften fokussieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25. Verbraucherzentrale Bun-desverband..., ...vom 23.05.2025 – 15 UKl 2/25 sowie OLG Schleswig, Urteil..., ... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25. 4 Pesch, AI hot mess –..., ... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25, Rn. 87. 30 Zur besonderen..., ... v. 23.05.2025 – 15 UKl 2/25, Rn. 87. Verbraucherzentrale..., .... v. 23.5.2025 – 15 UKl 2/25. 37 OLG Köln, Urt. v. 23.5.2025 – 15 UKl 2/25 Rn. 102, unter Verweis ...
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, dass die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bundesweit alle Wärmeerzeugungsanlagen im elektronischen Kehrbuch erfasst
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Duldungsverfügung. 2§ 25 Ab- satz 3 und 4 ist entsprechend..., ...eine Duldungsverfügung. 2§ 25 Ab- satz 3 und 4 ist entsprechend...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 20.03.2025 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vor-schriften des Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie..., ...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie..., ...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9.7.2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22.11.2023
Aktiv vom 17.09.2025 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie..., ...Bestimmungen (Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
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- Angegeben von: Green Planet Energy eG am 18.09.2024
- Beschreibung: Die Kraftwerksstrategie, bzw. Kraftwerkssicherheitsgesetz, stellt aktuell eine erhebliche Förderung für die fossile Energieversorgung dar – dies in Zeiten, in denen eine Abschaffung der Förderung für EE-Anlagen diskutiert wird. Mit dem Gesetz sind 12 GW neuer Erdgaskraftwerke, 500 MW Wasserstoffsprinterkraftwerke und 500 MW Langzeitstromspeicher vorgesehen. Von den Erdgaskraftwerken sollen 7 GW neu gebaut (5 GW) oder umgerüstet (2 GW) werden, welche nach 7 Jahren mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Für die verbleibenden 5 GW gibt es keine Vorgaben für eine Umrüstung. Green Planet Energy setzt sich für einen systemdienlichen Dispatch der Kraftwerke ein sowie dafür, dass fossile Energieträger nicht überfördert und nur grüner Wasserstoff mittels Contracts for Difference gefördert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(siehe Frage 15, Säule 2). 25.Sehen Sie Alternativen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: Der BDEW fordert die Anpassung der Fördermechanismen im EEG im Rahmen der Novelle 2026, insbesondere die Einführung einer Übererlösabschöpfung innerhalb der bestehenden Systematik, die Ausgestaltung eines zweistufigen Verfahrens zur Weiterentwicklung des Fördersystems sowie die Reduktion von Erlösrisiken für Anlagenbetreiber. Der BDEW setzt sich für eine markt- und systemdienliche Förderung erneuerbarer Energien ein, die Investitionssicherheit gewährleistet, beihilferechtliche Anforderungen erfüllt und einen effizienten Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht. Zudem fordert der BDEW praktikable und bürokratiearme Regelungen sowie eine rechtzeitige Umsetzung zur Sicherstellung der Förderkontinuität ab 2027.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Euro und muss in Monat 2 25 Euro/MWh zurückzahlen. ...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Anpassung des EEG und des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Rahmen der Novelle 2026 ein. Der BDEW fordert insbesondere die Einführung eines investitionssicheren und marktdienlichen Fördermechanismus, die Umsetzung der Übererlösabschöpfung ohne übermäßige Komplexität, die Weiterentwicklung der Direktvermarktungspflichten sowie den Erhalt bestehender Ausbaupfade und Ausschreibungsvolumina. Zudem fordert der BDEW den Abbau bürokratischer Anforderungen und praxisgerechte Anpassungen zahlreicher Regelungen im EEG zur Vereinfachung von Genehmigungs-, Abrechnungs- und Marktprozessen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Euro und muss in Monat 2 25 Euro/MWh zurückzahlen. ...
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJ-DiskE) v. 9. 12. 2024 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 31.03.2025 bis 17.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
- Beschreibung: Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vor-schriften des Art. 24 Abs. 2, 25 der Barrierefreiheitsrichtlinie...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...14.03.2024 Berlin, 11.04.2024 2 / 25 Der VKU bedankt sich ..., ...25.03.2026 Berlin, 05.05.2026 2 / 25 Der VKU begrüßt den Regierungsentwurf...