Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (233)
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- Angegeben von: Kreisbauernverband Limburg-Weilburg e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Verschärfung von Haltungsvorschriften bei Schweinen und Rindern, die ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Europa schaffen und durch fehlende Eignung für die praktische Tierhaltung einen Verlust an Tierwohl verursachen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Auswirkungen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Wissenschaft und Forschung
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BT-Drs. 20/11049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderung des Tierschutzgesetzes zur Stärkung des Tierschutzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: Republic Affairs® am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Tierschutzgesetzes und Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Novellierung Tierschutzgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Langfristig soll der Tierschutz gesichert und gefördert werden, dabei geht es darum auch speziell die Rechte und den Schutz im Heimtierbereich in den Vordergrund zu stellen. Ein Fokus liegt dabei auf der Aufnahme des Härtegrads von Kauartikeln für Hunde und anderen Heimtierfutterprodukten in das Tierschutzgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Intervet Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Registrierung von Hunden und Katzen. Veränderungen der Vorgaben für Tierversuche
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Herstellung von Rechtssicherheit für im Rahmen der Forschung mit Versuchstieren und Tierversuchen befasste Personen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 20.07.2026
- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Herstellung von Rechtssicherheit für Beschäftigte in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen bezüglich des Umgangs mit sog. überzähligen Versuchstieren durch klare Definition des Begriffs des „vernünftigen Grundes“
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Das von der Bundesregierung am 24. Mai 2024 verabschiedete Tierschutzgesetz wird in der Praxis nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Vorschläge eher ‚Symbolpolitik‘ (Online-Handel) oder bergen sogar die Gefahr, dass Tierleid nicht reduziert, sondern vergrößert wird (Schwänzekupieren). Völlig unverständlich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist. Wir geben dazu verschiedene weitere Beispiele.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Bauernverband e.V. steht zur Weiterentwicklung und zu weiteren Veränderungen in der Tierhaltung im Einklang mit gesellschaftlichen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnis- sen. Der DBV setzt sich dafür ein, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die berechtigten Anliegen des Tierschutzes als auch die Realitäten und Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt. Weitreichende gesetzliche Veränderungen, wie sie im Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetz vorgesehen sind, für die praxistaugliche Lösungen fehlen und die einen angemessenen zeitlichen Rahmen sowie eine Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt vermissen lassen, lehnt der Verband ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Schaffen einer Ausnahmeregelung für Kombinationshaltung im neuen Tierschutzgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 02.07.2025
- Angegeben von: Demeter e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Anbindehaltung soll in der Novellierung des Tierschutzgesetzes binnen 10 Jahren als Haltungsform verboten werden. Wir treten für eine Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe mit Kombinationshaltung (Anbindehaltung in Kombination mit Weidehaltung) ein und möchten, dass in diesen Fällen auch nach einem Generationenwechsel bzw. einer Hofübergabe die Haltungsform möglich bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Weitreichende Verbesserungen durch Rechtssicherheit im Tierschutz
Aktiv vom 23.06.2024 bis 24.11.2025
- Angegeben von: Clemens Neumann am 23.06.2024
- Beschreibung: Schaffung von Rechtssicherheit im Paragraph 17 der Novellierung (Tötung von Tieren im Rahmen Tierversuchen mit vernünftgem Grund)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann