Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (199)
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MFG: Nicht-Einführung von Bundes-Ethik-Kommission, von vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Ausweitung der Datenlieferungsverpflichtungen der KHs
Aktiv vom 30.06.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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RefE Apotheken-Reformgesetz (ApoRG): Vermeidung der Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (11):
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Boehringer Ingelheim u. a. für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Hierbei wird diegeplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ abgelehnt, da nicht sachlogisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen und ergänzende Maßnahmen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, um Deutschland bei der Durchführung Klinischer Studien, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im akademischen Bereich, wieder an die Spitze zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung und verlässlicher Erstattungsbedingungen für innovative Arzneimittel, insbesondere durch ein echtes AMNOG-Verhandlungsverfahren, Abschaffung kumulativer Kostensenkungsinstrumente, Streichung von Herstellerabschlag, AMNOG-Leitplanken und Kombinationsabschlag, Erweiterung der freien Preissetzung, dauerhafte Nicht-Listungsoption des Erstattungsbetrags, Ablehnung zusätzlicher Ausschreibungen im Patentmarkt sowie bessere Umsetzbarkeit erfolgsabhängiger Vergütungsmodelle.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Medizinforschungsgesetz (MFG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband lehnt die Etablierung von sogenannten vertraulichen Erstattungspreisen für Arzneimittel ab. Begrüßt werden hingegen diejenigen Regelungen, die auf die verbesserte Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln einzahlen sollen. Prämisse hierfür bleibt allerdings, dass die Patientensicherheit durch Beschleunigung und Bürokratieabbau nicht gefährdet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie fordert im GVSG eine Erweiterung der G-BA-Beteiligung durch Mitberatungsrechte für Rehabilitationsträger bei Reha-Richtlinien (§92 Abs.1b SGB V). Darüber hinaus sollte bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über Richtlinien der Qualitätssicherung (§ 92 Abs.1 Satz 2 Nummer 13 SGB V) den einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Stellungnahmerecht eingeräumt werden, um fachlich fundierte Regeln ohne Auslegungsstreitigkeiten zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 21.05.2024
- Beschreibung: Förderung der klinischen Forschung in Deutschland bzw. Maßnahmen für klinische Forschung in Deutschland mit den Zielen der Pharmastrategie zu vereinen und ein umfassendes Konzept für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland entwickeln
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Inhabergeführte Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Das pharmazeutische Fachwissen in der Vor-Ort-Apotheke soll besser für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apothekerinnen und Apotheker gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):