Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (286)
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Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen
Aktiv vom 20.09.2024 bis 19.10.2025
- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 20.09.2024
- Beschreibung: Die bisherige Befreiung der Umsatzsteuer für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen soll nicht abgeschafft, sondern beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 06.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Digitalisierung von Steuerverfahren, Entlastung Wirtschaft und Verwaltung sowie Erreichung von EU-Standards.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Das Ziel ist die EU-konforme und in den EU-Nachbarstaaten übliche Einführung des Verrechnungssystems auch in Deutschland, um einen Wettbewerbsnachteil und Standortnachteil zu beseitigen. Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. am 08.07.2024
- Beschreibung: Der DAH kritisiert die Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes in 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13. Dadurch, dass keine Übergangszeit, bzw. ein konkretes Datum des Inkrafttretens des neuen Steuersatzes im Entwurf aufgenommen wurde, ist dieser am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verpflichtend anzusetzen. Dies wird zu Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führen, zumal zum 1.1.2025 die nächste Absenkung geplant ist und somit innerhalb kurzer Zeit mit hohem Aufwand buchhalterische Umstellungen in den Unternehmen vorgenommen werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: § 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Möglichkeit, Rechnungen mit Geschäftspartnern im EDIFACT-Format auszutauschen (§14 UStG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert eine Vereinheitlichung des Steuersatzes für Medizinprodukte auf 7 Prozent. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum Sehhilfen mi9t 19 Prozent besteuert werden, Hörhilfen aber mit dem ermäßigten Satz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):