Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (346)
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, BT-Drucks. 20/12780, 20/13157) wurde vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, darunter die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen, die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds und die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts/ Einführung einer Wohngemeinnützigkeit
Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Gemeinnützigkeitsrecht soll gestärkt werden und Bildungsleistungen in einer handhabbaren Form für gemeinnützige Träger zur Verfügung stehen. Der Paritätische fordert die Neue Wohngemeinnützigkeit, als ein wohnungspolitisches Instrument, das Sozialbindungen entfristet und Kapital in den Bestand reinvestiert anstatt Gewinne abzuschöpfen. Der Aufbau eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors ist geeignet, um dem Problem nicht mehr bezahlbarer Mieten zu begegnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergibt sich insbesondere durch notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position für die Handlungsbereiche, in den sie tätig ist, dazu ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefrei-ung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Zu Art. 14 Nr. 3, § 2c UStG-E, Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen..., ... Zinslaufs (§ 2c Abs. 4 UStG E), die unbillige Belastungen..., ...der Einführung des § 2c UStG im Jahr 2026 sollte zum..., ... des § 2c Abs. 1 Satz 1 UStG-E („gilt nicht als Unternehmer..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 1 UStG E dahingehend klarstellend..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG E dahingehend klarzustellen..., ...AO in § 2c Abs. 2 Satz 2 UStG E klarstellend zu präzisieren..., ...Antrag nach § 2c Abs. 3 UStG E näher zu konkretisieren..., ...Haftungsregelung in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG E klarer zu konturieren..., ...Die in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E vorgesehene verschuldensunabhängige...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 05.06.2024 bis 19.06.2026
- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG - und dem Schema des Bundesrechnungshofes..., ...Absatz 5 und Anlage 5 zum UStG in der Fassung des Referenten-entwurfs..., ...Willen, denn § 24 Absatz 5 UStG in der bisherigen Fassung..., ...er-setzt. 2. Änderung des UStG - Kleinunternehmerregelung..., ...anzupassen. 3. Änderung des UStG – IST-Besteuerung und Folgeänderung in § 24 UStG Der Gesetzgeber hat ..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ist-Besteuerungsgrenze (§ 20 UStG) Grundsätzlich wird ..., ...Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 UStG Der aktuelle Regierungsentwurf..., ...Änderung von § 4 Nr. 21 UStG vor. Deutschland ist verpflichtet..., ...EuGH-Urteil vor. § 4 Nr. 21 UStG unterscheidet aktuell zwischen..., ...andererseits. Nach § 4 Nr. 21a UStG kommt eine Umsatzsteuerbefrei-ung..., ...sind (vgl. § 4 Nr. 21a, aa UStG) und Trägern von Privatschulen..., ...vorbereiten (vgl. § 4 Nr. 21a, bb UStG). Nach § 4 Nr. 21b UStG..., ...Sinne des § 4 Nr. 21a, bb UStG, an der die Unterrichtsleistungen..., ...Bescheinigungsverfahren (§ 4 Nr. 21a UStG) zur Befreiung von der ..., ... Vorschrift § 4 Nr. 21a UStG (insbes. Streichung des..., ...Ist-Versteuerung nach § 20 UStG massiv einschränken. ..., ... Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UStG-E, also bei Vorliegen einer..., ...Ist-Besteuerungsgrenze (§ 20 UStG) Grundsätzlich wird ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Mit Einführung der elektronischen Rechnung werden Umsetzungsfragen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass geklärt, der der Verwaltung als Umsetzungsrichtlinie dient. Zur Sicherstellung der Praxistauglichkeit erfolgen in der Regel Verbändeanhörungen; der BDI hat sich im Rahmen der 8er-Runde daran beteiligt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechnungsberichtigung (§ 17 UStG) festgehalten werden. ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen: ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen)...., ...verzichtet wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Petitum: Der letzte..., ...Steuerfreiheit (§ 9 Abs. 1 UStG) über eine umsatzsteuerpflichtige..., ...Rechnungspflichtangaben i. S. d. §§ 14, 14a UStG betreffen. Denn nur diese..., ...entsprechend § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Annahme einer –..., ...nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG geforderten Angaben insgesamt..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG, beispielsweise aufgrund..., ...Bemessungsgrundlage gemäß § 17 UStG vorliegt und wann stattdessen..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG sind alle im Voraus vereinbarten...
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Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Umsatzsteuergesetzes (UStG) enthalten sein. Ausweislich..., ...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen wären. Sollten..., ...möglichen Steuer nach § 14c UStG sollte unbedingt auf eine..., ...14 Absatz 1 Satz 3 und 6 UStG und eines Belegs nach §..., ...gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG muss u.a. der vollständige..., ...gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG aufzunehmenden Daten würde..., ...entspricht § 14 Absatz 1 Satz 6 UStG besagt: “Das strukturierte..., ...als auch mit § 14 Abs. 4 UStG unvereinbar ist. Petitum...
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- Angegeben von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwellenwerte des § 19 UStG: 25.000 € für das vorangegangene..., ...Schwellenwerte i.S.d. § 19a UStG überschritten würden, ist..., ... Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG; Abschn. 12.9 UStAE). Dementsprechend..., ...Entsprechend der Idee des § 23a UStG könnte davon eine gedachte...