Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. am 22.08.2024
- Beschreibung: Die im vorliegenden Text diskutierte Erweiterung des vorgeschlagenen § 246e BauGB geht in Intention und Reichweite sowohl über den Bebauungsplan für die Wohnraumversorgung als auch über den Bauturbo hinaus. Es wäre eher ein Einstieg in die Modernisierung des Planungsrechts, die unter besonderer Berücksichtigung der Innenentwicklungsaufgaben zu erfolgen hätte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bau-Turbo-Gesetz) (Drucksache 20/14261) ein. Vorgesehen ist ...
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Baugesetzbuch weiterzuentwickeln und den aktuellen Herausforderungen in der Stadtentwicklung, im Wohnungsbau und bei der Klimaanpassung gerecht zu werden. Trotz der positiven Ansätze enthält der vorliegende Referentenentwurf auch problematische Elemente, die nachteilige Auswirkungen auf private Eigentümer und Vermieter haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte so beschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverbraucherhilfe e.V. am 20.04.2024
- Beschreibung: Die Bundesverbraucherhilfe schlägt ein Bauinnovationsgesetz anstelle des übermittelten Entwurfs geringfügiger Gesetzesevaluationen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
Aktiv vom 03.04.2024 bis 03.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften am 03.04.2024
- Beschreibung: Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Architects for Future Deutschland e.V. am 20.06.2025
- Beschreibung: Architects for Future verfolgt mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) das Ziel, auf eine gemeinwohlorientierte und zukunftsfähige Ausgestaltung der geplanten Regelungen hinzuwirken. Beeinflusst werden sollen insbesondere Vorschriften zu planungsrechtlichen Verfahren, zur kommunalen Planungshoheit, zum klimagerechten und ressourcenschonenden Bauen – insbesondere durch Stärkung des Bauens im Bestand – sowie zur sozialen und ökologischen Flächennutzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Effektive Integration von Klima und Ressourcenschutz bei der Novellierung des Baugesetzbuches
Aktiv vom 18.09.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Das Hauptziel der aktuellen BauGB-Novelle ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zudem soll die Anpassung an den Klimawandel stärker berücksichtigt werden. Wir fordern, den Fokus auf die Nutzung und Modernisierung bestehender Gebäude zu legen, baurechtliche Hürden abzubauen, nachhaltigen Umbau zu priorisieren und den Neubau auf der „grünen Wiese“ zu vermeiden, um Klima- und Ressourcenschutz effektiv zu integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Erforderlichenfalls sollte der Anwendungsbereich für den Außenbereich ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) Novellierung Fassung vom 18.09.2023
Aktiv vom 02.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: DAPB | Deutsche Agentur für Politikberatung GmbH am 02.06.2024
- Beschreibung: Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt das Bauen von Holzgebäuden und hat entsprechende Vorgaben für die Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten. Sie gelten als Technische Regeln, was die Anwendung bzw. den Holzbau im mehrgeschosssigen Bereich aktuell erschwert. Die Entwurf vom 18.09.2023 wird gerade überarbeitet. Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt hochfeuerhemmende Bauteile nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nummer 3 der Musterbauordnung sowie abweichend hochfeuerhemmende und abweichend feuerbeständige Bauteile im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 4 der Musterbauordnung. Feuerwiderstandsfähige Bauteile nach dieser Richtlinie sind mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung (Brandschutzbekleidung) nach Abschnitt 3.4 und soweit erforderlich mit Dämmstoffen nach Abschnitt 3.3 auszuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/14261
(Vorgang)
[alle RV hierzu]