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57 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"VermAnlG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (57)

    • Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 31.10.2024
    • Beschreibung: Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen. Für viele Geschäftsmodelle unter den Plattformen etwa, die mit dem Nachrangdarlehen ihr Geld ver-dienen, steht mit der ECSP-VO eine anspruchsvolle, europäisch regulierte Alternative im Weißen Kapitalmarkt zur Verfügung. Insoweit könnte die Bundesregierung vielleicht auch einmal überprüfen, warum es aktuell noch im-mer eine so geringe Zahl an ECSP-VO-regulierten Fintech Lendern mit einer Zulassung in Deutsch-land gibt, bzw. warum es noch immer eine so hohe Zahl von Graumarkt-Plattformen gibt, die mit dem Nachrangdarlehen operieren, und ob es hier einen Zusammenhang gibt?
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das in §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG geregelte Nachrangdarlehen..., ...Bereich des §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG operieren, können kein..., ...Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
    • Beschreibung: Der DAV regt an, in dem neu einzufügenden § 15 Abs. 4 Satz 1 WpHG-E (Artikel 1 RefE-AnlVerG) das Ermessen der BaFin („so kann sie dies“) zur Veröffentlichung der Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung („so hat sie dies“) zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, fordert jedoch, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen. Der DAV regt an, dass ein Unterlassen eines Hinweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit in den Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen und mit einem Bußgeld in Höhe bis zu EUR 100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG versehen wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, regt jedoch an, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die ..., ...nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit..., ...Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen..., ...Rechnungslegungsverstößen im VermAnlG an die Regelungen im ..., ...Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 6 VermAnlG-E = Artikel 1 des RefE..., .../Izzo-Wagner (Hrsg.), VermAnlG, 2. Aufl., § 2 Rn. 31ff..., ... in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die ..., ...Prospektpflicht des § 6 VermAnlG zu entgehen. Sei es, ..., ...Prospektpflicht nach § 6 VermAnlG vorlag und ob etwaige..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG vorliegt oder nicht. ..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3c VermAnlG ein Volumen von max. ..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3 c VermAnlG, der eine Befreiung von..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E darauf angewiesen sein..., ...Hinweis nach § 2 Abs. 2 VermAnlG“ In § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG ist für Angebote von ..., ... 1a und Nr. 3a bis 3c VermAnlG gelten, normiert, dass..., .../Izzo-Wagner (Hrsg.), VermAnlG, 2. Aufl., § 2 Rn. 70..., ...nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit..., ...100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG belastet wird. Die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungsausnahme nach §2a VermAnlG Wir unterstützen in..., ...Prospektbefreiung in § 2a VermAnlG auf Genossenschaftsanteile...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
    • Beschreibung: Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen. Die im..., ...Provisionsverbot in §2 VermAnlG bleibt bestehen, um Missbrauch...
    • Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
    • Beschreibung: Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 2 Absatz 1 Nummer 3a VermAnlG – Ausnahmen für einzelne..., ............ 4 2.2 § 2a VermAnlG – Befreiungen für Schwarmfinanzierungen..., ....... 5 2.3 §§ 2d, 2e VermAnlG – Befreiungen für Bürgerenergiegesellschaften..., ...Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Artikel 23 des Referentenentwurfs..., ... 2 Absatz 1 Nummer 3a VermAnlG – Ausnahmen für einzelne..., ...2 Absatz 1 Nr. 3b des VermAnlG sieht derzeit vor, dass..., ...…) 5 von 8 2.2 § 2a VermAnlG – Befreiungen für Schwarmfinanzierungen..., ... die im § 2a Absatz 1 VermAnlG festgelegte Grenze zur..., ... von 8 2.3 §§ 2d, 2e VermAnlG – Befreiungen für Bürgerenergiegesellschaften..., ...gemäß §§ 2b, 2c und 2d VermAnlG, die beispielsweise für..., ...kapitalmarktaufsichtsrechtlichen Bestimmungen des VermAnlG und den energierechtlichen..., ... 1 Nummer. 3 lit. a) VermAnlG, der bisher für Vermögensanlagen..., ...eines neuen § 2e des VermAnlG vor, der speziell auf..., ...Verkaufsprospekts (§ 6 VermAnlG) praxistauglich verschoben..., ...somit einen neuen § 2e VermAnlG an: § 2e VermAnlG - ..., ...Angebot im Sinne des § 6 VermAnlG gilt, wenn der Emittent..., ...: In Fällen des § 2e VermAnlG (neu) tritt an die Stelle...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 30.09.2025
    • Beschreibung: Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen. Die im..., ...Provisionsverbot in §2 VermAnlG bleibt bestehen, um Missbrauch...
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungs-Privileg nach § 2a VermAnlG auf Bürgerenergie-Gesellschaften..., ...Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) 1.1 Zu § 2a – Ausweitung..., ...Schwarmfinanzierungs-Privileg nach § 2a VermAnlG auf Bürgerenergie-Gesellschaften...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) – legt der Entwurf einen..., ...Schwarmfinanzierungs-Privileg nach § 2a VermAnlG auf Bürgerenergie-Gesellschaften...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
    • Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14501 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungen im VermAnlG aufzunehmen und somit...
    • Angegeben von: #GenoDigital am 31.07.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und setzen uns ein für: - die Vollendung der umfassenden Digitalisierung - eine Öffnung des Förderzwecks für innovative und digitale Genossenschaftsmodelle - eine wettbewerbsfähige Eintragungszeit ins Genossenschaftsregister: 10 statt 20 Werktage - eine zeitgemäße Prüfungsdauer von Gründungen: 10-Werktage-Regelfrist für die Gründungsprüfung - eine öffentliche Datenbank über alle genossenschaftliche Prüfungsverbände - die Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinst- und kleine Genossenschaften durch Anhebung der Schwellenwerte - Genossenschaften als attraktive Wahlmöglichkeit für Unternehmensnachfolgen - digitale Schwarmfinanzierung - einen Mutualitätsfonds
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwarmfinanzierungen im VermAnlG aufzunehmen und somit...
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