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101 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"MessbG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (101)

    • Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 14.10.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
    • Angegeben von: Teorino OÜ am 20.10.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...xxx An: xxx Betreff: MessBG xxx, Melde mich, wie...
    • Angegeben von: Techem am 21.08.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung von Preisobergrenzen. Denn diese ergeben bei Monopolstrukturen Sinn. Dies liegt aber vorliegend nicht vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes am 12.11.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Andreas Hermes - Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes
    • Angegeben von: Volkmar Vogel am 24.10.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Volkmar Vogel
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bernd Westphal am 17.10.2025
    • Beschreibung: Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Bernd Westphal
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiewirtschaftsgesetz, MessbG, Regulierungsrahmen Aktuelle...
    • Angegeben von: RWE am 31.03.2025
    • Beschreibung: Der Smart Meter Roll Out soll durch den Verteilnetzbetreiber verantwortet und kann über Geschäftsmodelle für Flexibilität kostenneutral gestaltet werden, so dass der Smart Meter für diese Verbraucher ohne zusätzliche Belastungen zur Verfügung gestellt wird.  
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 30.07.2024
    • Beschreibung: Ausnahme von Industrie- und Arealnetzen von den Verpflichtungen des Smart Meter Rollouts aufgrund fehlenden volkswirtschaftlichen Mehrwertes. Die Funktionalitäten intelligenter Messsysteme sind in der Industrie schon gegeben, sodass ein Downgrade der Funktionalitäten droht. Darüber hinaus sind die Preisobergrenzen im MsbG nicht wirtschaftlich für die Messstellenbetreiber der Industrie.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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