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81 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GenTG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (81)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bmj.bund.de Gentechnikgesetz (GenTG) Ihr Schreiben vom 24..., ...dürfte gemäß § 36 Abs. 3 GenTG grundsätzlich von der ..., ...Deckungsvorsorgeverordnung gem. § 36 GenTG dazu führen könnte, ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gentechnik (Gentechnik-gesetz - GenTG) [9], das die damaligen..., ...be-reits bei Erlass des GenTG 1990 die Möglichkeit gegeben..., ...strengen Regularien des GenTG auszunehmen (vgl. §2 (2) bzw. (2a) GenTG), be-stünde bereits heute..., ...innerhalb des geltenden GenTG, fachlich unstrittig und..., ...Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) in der Fassung vom 27.9.2021..., ...www.gesetze-im-internet.de/gentg/BJNR110800990.html ...
    • Angegeben von: Forum Grüne Vernunft e.V. am 08.05.2024
    • Beschreibung: Der Klimawandel erfordert dringend eine Beschleunigung der Pflanzenzüchtung, um unsere heimischen Kulturarten Klima-resilient zu machen und die Ernährung sicher zu stellen. Es ist daher höchste Zeit, alle neuen Züchtungsverfahren ohne Rücksichtnahme auf frühere politische Festlegungen allein auf der Basis solider wissenschaftlicher Erkenntnisse neu zu bewerten und so Deutschland und ganz Europa in die Lage zu versetzen, unter den Bedingungen des Klimawandels durch eine angepasste Pflanzenproduktion Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung der Gentechnik (GenTG) ein gentechnisch veränderter...
    • Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
    • Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
    • Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
    • Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Labore Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die da- rauf beruhenden..., ...Duldungspflichten ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betrei- ber ist dabei..., ... der Bestim- mungen des GenTG erhöht den Erfül- lungsaufwand...
    • Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
    • Beschreibung: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die da- rauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betrei- ber ist ..., ...der Bestim- mungen des GenTG erhöht den Erfül- lungsaufwand...
    • Angegeben von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 22.05.2024
    • Beschreibung: Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...verlassen. Nach dem deutschen GenTG haften dieje- nigen, ..., ...Standortregister (§ 16a GenTG) und die Vorsorge gegen..., ...Einträge von GVO (§ 16b GenTG, Gentechnik-Pflanzenerzeu..., ... entstehen (§ 32 Abs. 1 GenTG). Betreiber ist jeder..., ... Gel- tungsbereich des GenTG (§ 3 Nr. 6 GenTG). Maßgeblich..., ... als Betreiber nach dem GenTG. Betreiber in diesem ..., ...1 und 3 GenTG, Art. 2 Nr. 1 und 2 der..., ...Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 GenTG). Eine Zulassung als neu..., ... haftung des deutschen GenTG gelten. Dagegen ist für..., ... in § 37 Abs. 2 Satz 2 GenTG, dazu unten D.III.1.b)..., ...Schäden im Sinne des § 32 GenTG sein können. Das hängt..., ...und den Schutzzweck des GenTG ab. Darauf dürfte es ..., ...; vgl. auch § 32 Abs. 2 GenTG für mehrere nach § 32 GenTG haftende Betreiber). Die..., ...vgl. § 32 Abs. 2 Satz 2 GenTG). Im Ergebnis kann die..., ...Denn die in § 36a Abs. 1 GenTG enthaltene Wertung, dass..., ...ist (§ 37 Abs. 2 Satz 2 GenTG). Außerdem haftet nur..., ...________________ 1 § 7 GenTG, §§ 2 und 5 GenTSV, Art..., ...________ 3 § 37 Abs. 3 GenTG, § 15 Abs. 2 ProdHaftG..., ...beruhen (vgl. § 32 Abs. 1 GenTG, dazu oben E.II.1.). ...
    • Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
    • Beschreibung: Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Das Gentechnikgesetz (GenTG) und die darauf beruhenden..., ... ergeben sich aus § 25 GenTG. Der Betreiber ist dabei..., ...Umsetzung der Bestimmungen des GenTG erhöht den Erfüllungsaufwand...
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