Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anlagen, die Gülle als tierisches Nebenprodukt mit-/vergären, müssen vom Anwendungsbereich des novellierten Anhang 23 AbwV ausgenommen werden. Ansonsten würde dies eine Ungleichbehandlung zur Landwirtschaft darstellen und wäre ein weiteres Hemmnis für die politisch gewollte Güllevergärung, um Methanemissionenin der Landwirtschaft zu verringern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die Neufassung des Anhang 27 AbwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen aus den BVT-Merkblättern „Abfallbehandlung“ und „Abfallverbrennung“. Eine sachgerechte und praxistaugliche 1-zu-1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Anhang 27 der Abwasserverordnung unter Berücksichtigung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen ist angezeigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung von Anhang 27 AbwV im Detail Anhang Abschnitt..., ...Anwendungsbereiches der AbwV im Zusammenhang mit den..., ...der Anwendungsbereich der AbwV über den Anwendungsbereich..., ...erforderlich, da gem. §6 Abs. 1 (AbwV) die „4 von 5 Regelung“..., ...Betriebszustände (NOC) in der AbwV statt in den einzelnen ..., ...Regelungen der Anhänge zur AbwV nur für die in den Anhängen..., ... Gem. §1 Abs. 2 Satz 3 AbwV gilt: Anforderungen sind..., ...ist gem. §1 Abs. 2 Satz 3 AbwV auf Antrag möglich. Ergänzung...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 30.03.2026
- Beschreibung: Die Neufassung des Anhang 27 AbwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen aus den BVT-Merkblättern „Abfallbehandlung“ und „Abfallverbrennung“. Eine sachgerechte und praxistaugliche 1-zu-1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Anhang 27 der Abwasserverordnung unter Berücksichtigung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen ist angezeigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altlastenverordnung hier: Anhang 27 (AbwV) Sehr geehrte Damen ..., ...Neufassung des Anhang 27 AbwV dient der Umsetzung der..., ...Neufassung von Anhang 27 AbwV finden Sie in einer tabellarischen...
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für rechtssichere, praktikable und verhältnismäßige Regelungen im Rahmen der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV) ein. Ziel ist es, branchenspezifische Besonderheiten aus dem Bereich der Lebensmittelindustrie adäquat zu berücksichtigen. Wir plädieren für eine gesetzliche Umsetzung der IED, die technisch machbare Emissionsgrenzwerte ermöglicht, Fristverlängerungen weiterhin zulässt und unverhältnismäßige Auflagen vermeidet. Zudem fordern wir eine Klarstellung bei der Anwendung von AELs auf Indirekteinleitungen sowie eine realitätsnahe Umsetzung der Laboranforderungen gemäß Artikel 16 IED.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
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BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Abwasserverordnung (AbwV) normiert sind. Dies in..., ...Teil A des Anhangs 3 der AbwV durch eine Ausweitung der..., ...die Absätze 4 bis 8 der AbwV nicht besteht, wird folgende...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 09.04.2025
- Beschreibung: BImSchG: Änderungen vorgeschlagen für § 15 zu genehmigungsbedürftigen Änderungen, insbesondere zur Mengenerhöhung bei der Produktion. § 33 Bauartzulassungen im BImSchG: Vorschlag für eine neue Rechtsverordnung über die Bauartzulassung von Betriebsstätten und sonstigen Einrichtungen (Bauartzulassungsverordnung – BauZulV), um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. 4. BImSchV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 bezüglich des Probebetriebs von semimobilen Anlagen. AwSV: Änderungen vorgeschlagen für § 1 und § 2 zur Klarstellung des Anwendungsbereichs und der Definitionen im Hinblick auf mobile Anlagen. (AbwV) : Änderungen vorgeschlagen für § 1, um die Einführung von Anforderungen gemäß Anhang 27 zu verschieben und die Vorrangstellung kommunaler Abwassersatzungen zu stärken. Technis
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Abwasserverordnung (AbwV) § 1 Anwendungsbereich..., ...der Abwasserverordnung (AbwV) wird ein neuer Absatz ..., ...Anforderungen von Anhang 27 der AbwV aufzuschieben. Dadurch ...
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.03.2026
- Beschreibung: Technologieoffene Behandlung von Abwasser aus thermischer Abfallbehandlung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermischung“ nach §3 Abs. 4 AbwV. Danach ist „eine Vermischung..., ...BVT-Schlussfolgerungen und die AbwV § 3 Abs. 4 sehen die Berücksichtigung..., ...Kläranlage ausdrücklich vor: AbwV § 3 Abs. 4 „Sind Anforderungen..., ...verschiedenen Anhängen der AbwV insgesamt die gleiche Verminderung...
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) ist auf europäischer Ebene novelliert worden (COM (2022)541) und wird die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Richtlinienumsetzung neu ordnen. Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... die Probenahme in der AbwV ändert sich; fiskalische...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Nährstoffeinträge in Gewässer sollen über verschärfte Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor am Ablauf der Kläranlage weiter reduziert werden. Aus VKU-Sicht ist bei den erhöhten Anforderungen an Kläranlagen ein genauer Blick notwendig: Welche Anlagen konkret für eine wirksame Spurenstoffreduzierung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geeignet sind, muss sorgfältig geprüft werden. Dazu braucht es Kriterien, die auch die Situation vor Ort berücksichtigen und den Betreibern die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit geben. Forderung nach verpflichtender Einführung der 24h-Mischprobe für Überwachung, da KARL unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Entfernung von Stickstoff und Phosphor im Abwasser vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verpflichtet (§ 3 Abs. 2a AbwV). Die Nutzung der bei ...
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Wasserversorger müssen frühzeitig in Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Die derzeitigen Beteiligungsregelungen sind aus unserer Sicht unzureichend.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen des WHG und der AbwV geplant sind und die Wasserwirtschaft...
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- Angegeben von: VKE-Kosmetikverband am 25.02.2025
- Beschreibung: Die EU hat die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) beschlossen. Sie sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen vor. Die damit verbundenen Kosten sollen zu mindestens 80% von der Kosmetik- und Pharmabranche getragen werden (sog. Extended Producer Responsibility, EPR). Der VKE unterstützt zwar die KARL, wirkt jedoch auf Änderungen in Art. 9 und 10 der Richtlinie zur EPR sowie die derzeit geplante Umsetzung hin. Das Konzept der EPR sollte zurückgenommen oder so überarbeitet werden, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachergerecht - also substanzbasiert statt sektorbasiert - sowie auch im Übrigen europarechts- und verfassungskonform verteilt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14224
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie -
BT-Drs. 20/13039
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12709 - Umsetzung der zu erwartenden Kommunalabwasserrichtlinie
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BT-Drs. 20/14224
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):