Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (14)
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geschäftsraummiete BT-Drucksache 21/6807 Immobilienverband Deutschland..., ...Geschäftsraummiete – BT-Drs. 21/6807 Inhalt I. Vorbemerkung...
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung damit die entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aufgreift und bewertet den vorgelegten Entwurf als absolut wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem verbesserten Mieterschutz. Gleichzeitig setzt sich der DMB für Nachbesserungen ei, damit die Reform Mieter:innen spürbar und dauerhaft entlastet. Die vorgesehenen Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen sowie zur Schonfristzahlung adressieren zentrale Probleme des Wohnungsmarkts, müssen jedoch an mehreren Stellen präzisiert und verschärft werden, um den Mietmarkt zu stabilisieren und wirksamen Schutz sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Heimstaden Germany am 31.03.2026
- Beschreibung: Heimstaden setzt sich dafür ein, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten zielgenau, rechtssicher und praktikabel ausgestaltet wird. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor finanzieller Überforderung zu schützen sowie Planbarkeit für die langfristige Vermietung und Anreize, Kalkulier- und Finanzierbarkeit für Erhalt, Modernisierung und insbesondere den Neubau von Wohnraum zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | Immobilienverkauf am 06.03.2026
- Beschreibung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel - dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird - dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird - dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
- Beschreibung: Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Ziel ist Vermeidung der mietpreisrechtlichen Überregulierung. Vorprüfung zu Fehllenkungseffekten mietpreisrechtlicher Regulierung nachholen, Mietpreisbremse abschaffen, Starre Sechsmonatsfrist für Kurzzeitvermietungen vermeiden, hilfsweise auf 18 Monate verlängern, Neuregelung zum Möblierungszuschlag streichen, hilfsweise Anpassung des pauschalierten Möblierungszuschlags auf mindestens 20 Prozent, Auskunftspflicht zur Möblierung streichen- hilfsweise sanktionsfreie Nachholung ermöglichen, Kappungsgrenze bei Indexmieten vermeiden, hilfsweise Anpassung auf mindestens 6 Prozent mit Möglichkeit der Nachholung in Folgejahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 18.08.2026
- Beschreibung: Hohe Regelungsdichte in der Bauleitplanung vermeiden -Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleisten, Digitalisierung der Bauleitplanverfahren bundesweit gewährleisten, Kommunale Vorkaufsrechte beschränken
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 03.07.2026
- Beschreibung: Steigende Wohn- und Energiekosten und eine verstärkte Gefahr des Wohnungsverlustes sind seit Jahren ein erhebliches Problem dar. Besonders betroffen sind finanziell belastete oder überschuldete Menschen, die nur über geringe oder keine finanziellen Spielräume verfügen. Wir setzen uns hier dafür ein, den mietrechtlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und insbesondere die Situation finanziell besonders belasteter Personen angemessen zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):