Regelungsvorhaben

Verbesserte Abwicklung von Schäden an Leasingfahrzeugen und von Großschadenereignissen im Straßenverkehr

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 30.10.2026

Beschreibung:
Der ADAC setzt sich ein für die Gleichstellung in der Schadensabwicklung von Kfz, die nicht im Eigentum des Halters stehen (Leasing/Finanzierung) und solchen, die im Eigentum des Halters stehen. Zur Änderung des LuftVG regt der ADAC zum Schutz d. Verbrauchers an, bei der Bemessung des Haftungshöchstbetrags auf den Zeitpkt. d. Schadensereignisses abzustellen.Die beabsichtigte vereinfachte versicherungsrechtl. Abwickl. v. durch d. Gebrauch von Kfz vorsätzl. u.widerrechtl. herbeigeführten Schäden nur durch d. eintrittspflichtigen Kfz-Versicherer hält der ADAC aus Opfersicht grds. für sinnvoll.Aus Sicht des ADAC ist die Verdoppelung d. Regresshöchstbeträge nicht nachvollziehbar und er gibt zu bedenken,dass die Erhöhung erfahrungsgemäß nicht zu weniger Obliegenheitsverletzungen führen wird.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Nach oben blättern