Regelungsvorhaben

Grundrechtsschutz wirtschaftlicher Eigentümer bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 30.10.2026

Beschreibung:
Auch Teil 2 der Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss verhältnismäßig ausgestaltet sein und darf nicht zu Goldplating führen. Der Grundrechtsschutz verlangt neben verhältnismäßigen Transparenzmaßgaben für wirtschaftliche Eigentümer auch eine schonende Verwaltungspraxis, die die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention muss dem Grundrechtsschutz Betroffener Rechnung getragen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention Datum des Referentenentwurfs: 29.10.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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