Regelungsvorhaben
Einführung Kassenpflicht
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.10.2026
Beschreibung:
BZÄK und KZBV setzen sich dafür ein, dass umsatzsteuerpflichtige zahntechnische Leistungen, die in praxiseigenen Laboren erbracht werden, bei der Ermittlung der Umsatzgrenze von 100.000 Euro für die vorgesehene Kassenpflicht nach § 146b AO-E unberücksichtigt bleiben. Hilfsweise soll die vorgesehene Ausnahmeregelung auf Zahnarztpraxen ausgeweitet werden, die keine Barzahlungen akzeptieren.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 585/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]