Regelungsvorhaben

Einführung Kassenpflicht

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 28.10.2026

Beschreibung:
BZÄK und KZBV setzen sich dafür ein, dass umsatzsteuerpflichtige zahntechnische Leistungen, die in praxiseigenen Laboren erbracht werden, bei der Ermittlung der Umsatzgrenze von 100.000 Euro für die vorgesehene Kassenpflicht nach § 146b AO-E unberücksichtigt bleiben. Hilfsweise soll die vorgesehene Ausnahmeregelung auf Zahnarztpraxen ausgeweitet werden, die keine Barzahlungen akzeptieren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 585/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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