Regelungsvorhaben
Unterstützung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.10.2026
Beschreibung:
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spür-baren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte (z.B. durch Bürokratieabbau infolge Effektivierung von Abläufen) und für die Versorgung der Patienten führen und die vorgesehenen Maß-nahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
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SG2610120037 (PDF - 29 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.10.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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