Regelungsvorhaben
Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
27.10.2026
Beschreibung:
Für die Einführung einer Pflichtversicherung für insolvenzrechtliche Amtsträger sieht der GDV aufgrund der hohen Versicherungsdichte auf freiwilliger Basis keine Notwendigkeit. Wenn eine Versicherungspflicht eingeführt wird, ist § 113 VVG zu beachten, die Anforderungen an den Versicherungsschutz sollten angemessen aber nicht überzogen sein; marktübliche Deckungseinschränkungen müssen vereinbart werden dürfen. Wichtig ist Rechtsklarheit.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.07.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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