Regelungsvorhaben
Reform des Nachrichtendienstrechts: Auskunftspflichten für Kraftfahrzeugwerkstätten begrenzen, Aufwand vollständig erstatten
Angegeben von:
Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) - Bundesinnungsverband (R001843)
am
27.10.2026
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll hinsichtlich der Auskunftspflichten von Kraftfahrzeugwerkstätten gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst geändert werden. Angestrebt werden eine klare Definition der Telemetriedaten, ein rechtsverbindlicher und eng gefasster Vorrang der Anfrage beim Fahrzeughersteller, eine Enthaftung bei technischer Unmöglichkeit der Auskunft, eine nach Betriebsgröße abgestufte Obergrenze für Sanktionen sowie die vollständige Erstattung des betrieblichen Gesamtaufwands.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7868 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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