Regelungsvorhaben
Anpassungsbedarf beim Einkommensteuerreformgesetz 2027
Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
20.10.2026
Beschreibung:
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 sollte insbesondere mit Fokus auf eine rechtsformneutrale Besteuerung und Vereinfachungen/ sowie Bürokratieabbau, vor allem auch für KMU, angepasst werden.
Konkrete Anregungen sind:
- vollständiger Abbau der kalten Progression und gesetzlicher/ regelmäßig automatisierter Inflationsausgleich
- Einführung einer Arbeitstagepauschale
- Gleichklang zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
- Verbesserung der Thesauierungsbegünstigung nach § 34a EStG beim Optionsmodell nach § 1a KStG
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8235 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]