Regelungsvorhaben

Begrenzung der Kassenpfl. auf 100.000 EURO auf Barumsätze und Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpfl. aufzunehmen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Beschreibung:
Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610140004 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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