Regelungsvorhaben
Begrenzung der Kassenpfl. auf 100.000 EURO auf Barumsätze und Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpfl. aufzunehmen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
14.10.2026
Beschreibung:
Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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