Regelungsvorhaben
Änderungsantrag Netzpaket (BT-Drs. 21/7866): Verbindliche Netzanschlussfristen für Wärmepumpen (§ 17d EnWG)
Angegeben von:
Vonovia SE (R001894)
am
13.10.2026
Beschreibung:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf des Netzpakets (BT-Drs. 21/7866): In § 17d EnWG soll für Netzanschlussbegehren zum Anschluss und Betrieb von Wärmepumpen eine verbindliche Frist von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Begehrens verankert werden, ebenso eine Verkürzung der Informationsfrist auf einen Monat. Wird die Frist versäumt, soll die Wärmepumpe unter Einhaltung der maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden können. Netzbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, ihre Netze unverzüglich anzupassen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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