Regelungsvorhaben

Änderungsantrag EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Mieterstromzuschlag (§ 48a EEG) verdoppeln, um Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern zu stärken

Angegeben von:
Vonovia SE (R001894) am 13.10.2026

Beschreibung:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf der EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Der Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG soll auf das Doppelte des bisherigen anzulegenden Wertes angehoben werden, gestaffelt nach den Leistungsklassen bis 10 kW, bis 40 kW und bis 1 MW, mit anteiliger Förderung der Strommenge bis 1 MW bei größeren Anlagen. Damit sollen Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern und Quartieren für Eigentümer und Vermieter wirtschaftlich attraktiver werden und der Anteil dezentraler Erzeugung und lokalen Verbrauchs steigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610130039 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.10.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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