Regelungsvorhaben
Änderungsantrag EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Mieterstromzuschlag (§ 48a EEG) verdoppeln, um Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern zu stärken
Angegeben von:
Vonovia SE (R001894)
am
13.10.2026
Beschreibung:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf der EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Der Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG soll auf das Doppelte des bisherigen anzulegenden Wertes angehoben werden, gestaffelt nach den Leistungsklassen bis 10 kW, bis 40 kW und bis 1 MW, mit anteiliger Förderung der Strommenge bis 1 MW bei größeren Anlagen. Damit sollen Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern und Quartieren für Eigentümer und Vermieter wirtschaftlich attraktiver werden und der Anteil dezentraler Erzeugung und lokalen Verbrauchs steigen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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