Regelungsvorhaben

Gesundheitsberufe als besonders geschützte Vertrauensbeziehungen im Nachrichtendienstrecht definieren

Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 13.10.2026

Beschreibung:
Bezüglich der in der Reform des Nachrichtendienstes vorgesehenen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Vertraulichkeitsbeziehungen ist aus Sicht des DHV nicht nachvollziehbar, weshalb Gesundheitsberufe gegenüber anderen gesetzlich geschützten Vertrauensberufen einem geringeren Schutzniveau unterliegen sollen und weshalb die bereits bestehenden gesetzlichen Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten für die Gefahrenabwehr nicht ausreichen. Der DHV fordert, Gesundheitsberufe (insbes. Hebammen) und gesundheitsbezogene Vertrauensbeziehungen im Schutzsystem des Gesetzes gleichrangig zu berücksichtigen. Der DHV teilt in diesem Zusammenhang die Analyse der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7868 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610130029 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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