Regelungsvorhaben
Gesundheitsberufe als besonders geschützte Vertrauensbeziehungen im Nachrichtendienstrecht definieren
Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
13.10.2026
Beschreibung:
Bezüglich der in der Reform des Nachrichtendienstes vorgesehenen Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und Vertraulichkeitsbeziehungen ist aus Sicht des DHV nicht nachvollziehbar, weshalb Gesundheitsberufe gegenüber anderen gesetzlich geschützten Vertrauensberufen einem geringeren Schutzniveau unterliegen sollen und weshalb die bereits bestehenden gesetzlichen Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten für die Gefahrenabwehr nicht ausreichen. Der DHV fordert, Gesundheitsberufe (insbes. Hebammen) und gesundheitsbezogene Vertrauensbeziehungen im Schutzsystem des Gesetzes gleichrangig zu berücksichtigen. Der DHV teilt in diesem Zusammenhang die Analyse der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7868 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Zuständiges Ministerium: BMI [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.10.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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