Regelungsvorhaben
Vorschläge zur Unternehmenssteuervereinfachung
Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458)
am
09.10.2026
Beschreibung:
Strukturelle Reformen der Unternehmensbesteuerung umfassen die Ablösung der ertragsteuerlichen Organschaft durch ein einfacheres Gruppenbesteuerungssystem, die Vereinfachung des Umwandlungssteuerrechts durch Ersatz der Nachweispflicht bei Beteiligungsverhältnissen durch eine Änderungsmeldung sowie die Aufhebung des § 13 AStG und die Beschränkung der Hinzurechnungsbesteuerung auf das unionsrechtlich erforderliche Maß. Zudem sind Vereinfachungen bei der Lohnsteuer für Sachzuwendungen & Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erforderlich. Für effizientere Betriebsprüfungen sollte bei wirksamen Tax Compliance Management Systemen die Prüfungsintensität sinken und der Fokus stärker auf System-, Prozess- und Stichprobenprüfungen liegen. Die bisherige Erprobungsregelung sollte dauerhaft verankert werden.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2610090022 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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