Regelungsvorhaben

Verbesserung der Forschung an Gesundheitsdaten

Angegeben von:
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. (R001595) am 09.10.2026

Beschreibung:
Einbeziehung der Medizinischen Fakultäten bei der einwilligungsfreien Eigenforschung sicherstellen. Medizinische Fakultäten sollten als datenverarbeitende Gesundheitseinrichtungen bei der Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten in Forschungsverbünden gelten. Stärkere Beteiligung der Universitätsmedizin bei den neuen Governance-Strukturen des EHDS: Vertretung der Universitätsmedizin im Arbeitskreis Gesundheitsdaten beim BfArM. Weitere Nutzung bereits aufgebauter Forschungsinfrastrukturen (v.a. Mitglieder der GFDI-Koordinierungsgruppe). Harmonisierung von Gesetzen und Verfahren, dass Forschende einen harmonisierten Prozess bei den unterschiedlichen Dateninfrastrukturen (z. B. FDZ-Gesundheit, Forschungsdatenportal für Gesundheit etc.) durchlaufen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 448/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610090003 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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