Regelungsvorhaben
Verbesserung der Forschung an Gesundheitsdaten
Angegeben von:
Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. (R001595)
am
09.10.2026
Beschreibung:
Einbeziehung der Medizinischen Fakultäten bei der einwilligungsfreien Eigenforschung sicherstellen. Medizinische Fakultäten sollten als datenverarbeitende Gesundheitseinrichtungen bei der Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten in Forschungsverbünden gelten. Stärkere Beteiligung der Universitätsmedizin bei den neuen Governance-Strukturen des EHDS: Vertretung der Universitätsmedizin im Arbeitskreis Gesundheitsdaten beim BfArM. Weitere Nutzung bereits aufgebauter Forschungsinfrastrukturen (v.a. Mitglieder der GFDI-Koordinierungsgruppe). Harmonisierung von Gesetzen und Verfahren, dass Forschende einen harmonisierten Prozess bei den unterschiedlichen Dateninfrastrukturen (z. B. FDZ-Gesundheit, Forschungsdatenportal für Gesundheit etc.) durchlaufen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 448/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.10.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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