Regelungsvorhaben

Änderung der 3%-Abschlags-Regelung in § 127 Abs. 1b SGB V

Angegeben von:
Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (R003413) am 07.10.2026

Beschreibung:
Der mit dem GKV-BStabG eingeführte pauschale Abschlag von 3% für jede Hilfsmittelversorgung soll nach aktueller Gesetzesfassung vom Leistungserbringer vorgenommen werden. Wir fordern, dass der Abschlag auf Kostenträgerseite vorgenommen wird. § 127 Abs. 1b SGB ist entsprechend zu ändern.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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