Regelungsvorhaben
Änderung der 3%-Abschlags-Regelung in § 127 Abs. 1b SGB V
Angegeben von:
Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (R003413)
am
07.10.2026
Beschreibung:
Der mit dem GKV-BStabG eingeführte pauschale Abschlag von 3% für jede Hilfsmittelversorgung soll nach aktueller Gesetzesfassung vom Leistungserbringer vorgenommen werden. Wir fordern, dass der Abschlag auf Kostenträgerseite vorgenommen wird. § 127 Abs. 1b SGB ist entsprechend zu ändern.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]