Regelungsvorhaben
Beseitigung des Vollzugsdefizits bei der Einfuhr von Medizinprodukten aus EU-Drittstaaten
Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
07.10.2026
Beschreibung:
Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Medizinprodukte aus EU-Drittstaaten nur dann auf dem deutschen Markt angeboten werden können, wenn bei Grenzüberschreitung deren Übereinstimmung mit bestehenden Produktsicherheits- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften überprüft wurde. Das gilt insbesondere für die Dokumentationspflichten für angepasste Produkte wie Korrektionsbrillen nach § 9 MPDG. Die Aufhebung der Zollbefreiung für Warenimporte mit einem Wert unter 150 Euro sowie die verpflichtende Angabe der Produktkennung in den Zolldaten sollen dazu genutzt werden, Medizinprodukte zu identifizieren und zielgerichtet auf die Einhaltung spezieller Regelungen zu kontrollieren.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]