Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Anrechenbarkeit von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote

Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260) am 05.10.2026

Beschreibung:
Carbon Farming Germany möchte im Interesse von Biokraftstoff-Industrie, Seeverkehr und THG-Quotenverpflichteten erwirken, dass keine Rechtsverordnung erlassen wird, die die Anrechnung von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote untersagt.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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