Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Anrechenbarkeit von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote
Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260)
am
05.10.2026
Beschreibung:
Carbon Farming Germany möchte im Interesse von Biokraftstoff-Industrie, Seeverkehr und THG-Quotenverpflichteten erwirken, dass keine Rechtsverordnung erlassen wird, die die Anrechnung von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote untersagt.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]