Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Anrechenbarkeit von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote gemäß § 37a BImSchG

Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260) am 05.10.2026

Beschreibung:
Carbon Farming Germany möchte im Interesse der Biokraftstoff-Branche, von Kraftstoffanbietern, Seeverkehr und THG-Quotenverpflichteten sowie dem Staatshaushalt und der Minderung der THG-Emissionen des Verkehrssektors erwirken, dass keine pauschale Rechtsverordnung erlassen wird, die ganz allgemein die Anrechnung von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote versagt. Insbesondere sollen keine rückwirkenden Verordnungen erlassen werden, die weder Planung- noch Investitionssicherheit generieren sondern im Gegenteil erhebliche Rechtsunsicherheit, die Investitionen in die Lieferkette unmöglich macht und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Energie-Resilienz verhindert. Wir fordern die Bundesregierung auf, hinsichtlich § 37d Absatz 2 Nr. 22 eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (14)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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