Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Anrechenbarkeit von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote gemäß § 37a BImSchG
Angegeben von:
Carbon Farming Germany GmbH (R008260)
am
05.10.2026
Beschreibung:
Carbon Farming Germany möchte im Interesse der Biokraftstoff-Branche, von Kraftstoffanbietern, Seeverkehr und THG-Quotenverpflichteten sowie dem Staatshaushalt und der Minderung der THG-Emissionen des Verkehrssektors erwirken, dass keine pauschale Rechtsverordnung erlassen wird, die ganz allgemein die Anrechnung von maritimen Kraftstoffen auf die THG-Quote versagt.
Insbesondere sollen keine rückwirkenden Verordnungen erlassen werden, die weder Planung- noch Investitionssicherheit generieren sondern im Gegenteil erhebliche Rechtsunsicherheit, die Investitionen in die Lieferkette unmöglich macht und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Energie-Resilienz verhindert.
Wir fordern die Bundesregierung auf, hinsichtlich § 37d Absatz 2 Nr. 22 eine entsprechende Klarstellung vorzunehmen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]