Regelungsvorhaben
Forderung der Einführung einer nationalen Sektorausnahme für Weizen und Kartoffeln von den Vertragspflichten der GMO-Verordnung
Angegeben von:
Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) (R003839)
am
01.10.2026
Beschreibung:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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