Regelungsvorhaben
Änderung des Energiewirtschaftsrechts durch das Netzanschlusspaket
Angegeben von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210)
am
30.09.2026
Beschreibung:
Der Verband unterstütztet einige Verbesserungen im Netzpaket, wie digitale Prozesse und verbindlichere Fristen für den Netzanschluss. Der vorgeschlagene Redispatch-Vorbehalt wird jedoch abgelehnt – EFET D spricht sich gegen dessen Einführung aus. Um Engpässe in den Verteilnetzen zu identifizieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszuschöpfen, sind Digitalisierung und Echtzeitdaten entscheidend. Ebenso ist Netzausbau erforderlich, um Netzengpässe zu überwinden. Transparenz über die betroffenen Netzbereiche und deren Digitalisierung sind erste notwendige Schritte. Zudem sollte die Bundesnetzagentur Mindeststandard festlegen und so die Möglichkeiten für Netzbetreiber-Eingriffe begrenzen. FCAs sollten als Option möglich, jedoch nie Voraussetzung für einen Netzanschluss sein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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