Regelungsvorhaben
Bundesgesetzliche Regelung zum Schutz privater Mietwohnungsbestände vor Vergesellschaftung
Angegeben von:
BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (R002393)
am
30.09.2026
Beschreibung:
Die BID setzt sich für eine bundesgesetzliche Regelung ein, nach der im Eigentum Privater gehaltene Mietwohnungsbestände nicht Gegenstand von Vergesellschaftungen im Sinne von Art. 15 GG sein können. Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Art. 14 Abs. 3 GG sollen hiervon unberührt bleiben. Für Vergesellschaftungen soll zudem ein umfassender Investitionsschutz unter Beachtung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sowie eine unverzügliche Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehen werden.
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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